Beschluss:

Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Protokoll:

Hierzu trug Frau Schulrätin Lethen zuständige Schulaufsichtsbeamtin im Schulamt für die Stadt Krefeld und im Rhein-Kreis Neuss vor.

 

Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs (AO-SF-Verfahren) stelle sich wie folgt dar:

Ergeben sich zu Beginn der Schulpflicht oder während des Besuchs der allgemeinen Schule für die erziehungsberechtigten oder Schule Anhaltspunkte dafür, dass eine Schülerin oder ein Schüler nur mit sonderpädagogischer Unterstützung im Unterricht hinreichend gefördert werden kann, so ist ein „Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs“ durchzuführen.

 

Es gibt folgende Förderschwerpunkte:

  • Lernen
  • Sprache
  • Emotionale und soziale Entwicklung
  • Geistige Entwicklung
  • Körperliche und motorische Entwicklung
  • Hören und Kommunikation
  • Sehen

 

Die Antragstellung ist in der Regel ein Ergebnis längerer Beratungen der Lehrkräfte miteinander sowie von Gesprächen mit den Eltern. In Verfahren mit Eltern und fehlender oder mangelhafter Deutschkenntnisse werden Dolmetscher zur Verfügung gestellt.

 

Der Rhein-Kreis Neuss habe eine Handreichung zu diesem Verfahren mit Stand 03/2019 erstellt, die den Schulen vorliegt und sich derzeit in der Aktualisierung befinde.

 

Herr Schmitz erkundigte sich welche Möglichkeiten genutzt werden könnten, um ein Verfahren auch gegen den Elternwillen durchzuführen.

 

Hierzu gab Frau Lethen an, dass in letzter Instanz das Kindeswohl zu betrachten sei. Bei einer starken Selbst- oder Fremdgefährdung, sowie beim Verfehlen des Klassenziels könnten hier weitere Schritte wie ein Einleiten eines AO-SF-Verfahrens erzwungen werden aber auch andere Maßnahmen aus dem Jugendhilferecht genutzt werden. Dies sei allerdings die Ultima Ratio und erfordere vorher intensivste Beratung aller Beteiligten, da ein solches Verfahren zu extrem komplexen Situationen führen könne.

 

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gab, fasste der Schul- und Bildungsausschuss einstimmig den folgenden Beschluss: