Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung von 5 Sirenenmastanlagen in der Stadt Jüchen entsprechend der Vorlage.


Protokoll:

Umweltdezernent Küpper erklärte, dass die Vorlage mit Anlagen leider nicht abgedruckt worden sei. Er bat Herrn Schmitz um Erläuterungen.

 

Herr Schmitz entschuldigte sich für das Versehen. Er erläuterte das Vorhaben der Stadt anhand eines Lageplans. Die Stadt Jüchen plane die Errichtung von 13 Sirenenmastanlagen im Stadtgebiet zur flächendeckenden Bevölkerungswarnung im Gefahrenfall. Es handele sich jeweils um einen Stahlmast mit den oben angebrachten Lautsprechern.

Fünf dieser Standorte lägen außerhalb der Ortslagen, jedoch in unmittelbarer Ortsnähe und auf bereits veränderten Standorte wie Fest- und Spielplätzen, Parkplätzen, Bolzplätzen oder Abwasserbeseitigungsanlagen. Dass diese fünf Standorte sämtlich im Landschaftsschutzgebiet lägen, resultiere daraus, dass die Ortslagen der Stadt Jüchen in vielen Fällen vollständig von Landschaftsschutzgebiet umschlossen seien. Zudem sei die Lage der verfügbaren städtischen Flächen zu berücksichtigen. Gehölzbeseitigungen seien nicht erforderlich.

Es handele sich immer um nur punktuelle Eingriffe durch den Mast. Angesichts der Ortsnähe sei der landschaftsästhetische Eingriff nicht allzu hoch zu bewerten.

Sinnvolle Alternativen bestünden nicht.

 

Die Vorlage sowie die Anlage sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt und im Bürgerinfoportal eingestellt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.