Protokoll:

Herr Streck verweist auf die Anfrage zur Energiekrise und bedankt sich für die Antwort der Verwaltung. Er fragt, ob es trotzdem möglich sei, in einer unbeheizten Halle Sport auszuüben, sollte die in der Antwort der Verwaltung ausgeführte Stufe 3 eintreten.

Herr Brügge gehe davon aus.

Frau Clemens fand die Frage sehr gut. Sie hätte diese Frage auch gestellt. Ergänzend fragt sie zum Sachstand der Lage der Vereine und bittet um eine Anfrage bei den Stadtsportverbänden. Dies liege zwar eher am Rand bzw. außerhalb des Verantwortungsbereiches des Rhein-Kreises Neuss, trotzdem liege es im Interesse des Sportausschusses alle Sportvereine im Kreisgebiet durch den Winter zu bringen. Mit der Anfrage könnte ein Signal gesendet werden, sich einen gesammelten Informationsüberblick zu verschaffen. Es könnte abgefragt werden, wie es den Vereinen finanziell geht oder ob es Vereine gibt, die sich über die Beantragung von Fördermitteln ein finanzielles Polster angelegen konnten. Sie bittet daher um einen Sachstandbericht zum nächsten Sportausschuss.

Herr Brügge erläutert, dass es die Aufgabe der Verwaltung ist, zu einem Sachstand zu berichten, wenn ein Auftrag vorliegt. Er stellt sich die Frage, was das Ergebnis einer solchen Abfrage sein könnte. Es könnte zu einer Situation kommen, in der Vereine erklärten, dass sie dringend finanzielle Unterstützung benötigen. Finanzielle Mittel sind dafür jedoch im Haushalt nicht vorgesehen. Darüber hinaus ließe eine solche Vorgehensweise die bisherige Aufgabenverteilung zwischen Rhein-Kreis Neuss und den Städten und der Gemeinde nicht zu. Das wäre ein Paradigmenwechsel. Darüber müssten sich alle bewusst sein, wenn eine solche Anfrage an die Stadtsportverbände und den Sportbund Rhein-Kreis Neuss formuliert werden würde. Inwieweit dort Kenntnisse über den Sachstand bestehen, entzieht sich seiner Kenntnis. Auch könnten die kommunalen Sportämter angefragt werden. Er nehme jedoch zunehmend war, dass sich die Begeisterung für solche Anfragen bei Kommunen in Grenzen hält, wenn die Themen in den städtischen oder gemeindlichen Verantwortungsbereich eingreifen. Er merkt auch den späten Zeitpunkt der Vorlage des Sachstandsberichts im nächsten Sportausschuss an. Dieser findet Ende Februar 2023, also am Ende des Winters statt. Viele Vereine nutzen Hallen und Sportanlagen im Zuständigkeitsbereich der Städte- und Gemeindeverwaltungen. Hier liegt es auch im Verantwortungsbereich der Stadtsportverbände mit ihrer jeweiligen Kommune Verabredungen über die Nutzung zu treffen. Es gebe in den Kommunen unterschiedliche Vorgehensweisen zu den Nutzungszeiten, der Übernahme der Betriebskosten, etc. Die Kreisverwaltung könne lediglich über den Sachstand berichten. Einfluss auf die einzelnen Kommunen könne die Kreisverwaltung jedoch nicht ausüben. Er würde sich auch sehr ungerne in diesen anspruchsvollen Prozess miteinbringen, weil er die Sorge trägt, ein störender Faktor sein zu können. Durchaus wisse er um die schwierige Lage der Vereine, erst durch die Pandemie mit deren Auswirkungen auf den Sport, nun die durch den russischen Angriffskrieg verursachte Situation der Notwendigkeit von Energieeinsparungen und enormen Kostensteigerung. Der Rhein-Kreis Neuss hat, wie in der Vorlage beschrieben, ein eigenes Notfallkonzept Gas für die eigenen Liegenschaften erstellt. Natürlich könne eine Abfrage erfolgen, wie dies in den einzelnen Kommunen gehandhabt wird.

Frau Leiermann möchte auf die Problematik der Schwimmvereine hinweisen. Der Presse war zu entnehmen, dass mit dem TSV Bayer Dormagen und dem TV Jahn Kapellen bereits zwei Schwimmvereine existieren, die aufgrund der Energiekostensteigerung ihre eigenen Schwimmbäder nicht mehr betreiben können. Der Schwimmsport sei davon sehr stark betroffen.

Herr Brügge ist die Problematik um die beiden Vereine und die Schwimmbäder bekannt. Wenn die Anfrage darauf abziele, ob der Rhein-Kreis Neuss Hilfe leisten kann, dann laute die Antwort, dass keine Haushaltsmittel zur Verfügen stehen. Er verweist auf seine vorherige Aussage, dass eine solche Vorgehensweise einen absoluten Paradigmenwechsel darstellt. Eine finanzielle Unterstützung für in Not geratene Vereine müsste zudem über die Kreisumlage refinanziert werden und würde bei den Kommunen auf wenig Zustimmung stoßen.

Frau Clemens ist sich bewusst, dass die Zuständigkeit weder beim Kreissportausschuss noch der Kreisverwaltung liegt. Finanzielle Hilfen für Vereine seien nicht bezweckt gewesen, sondern lediglich eine Auskunft zum Sachstand.

 

Mitteilung

Dormagener Ruder-Gesellschaft Bayer e.V.

Dormagener Rudergesellschaft „Bayer“ (DRG) existiert seit fast 95 Jahren.

Der Hauptsitz der DRG befindet sich auf dem Vereinsgelände an der Piwipp in Dormagen-Rheinfeld in unmittelbarer Rheinnähe mit Bootshalle, Werkstatt, Clubhaus mit Sanitärräumen sowie einem kombinierten Schulungs- und Aufenthaltsraum. Der Verein hat 2018 mit Eigenmitteln und mit Hilfe der Mitglieder das Vereins- und Bootshaus wieder in Stand gesetzt (z.B. Dachreparaturen) inkl. Bau einer Photovoltaikanlage. Seit 2009 unterhält der Verein eine Zweigstelle am Straberger See, die zum Jugendrudern und zur Erstausbildung genutzt wird.

In 2022 wurde nun die über das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes NRW geförderte Instandsetzung und Neugestaltung der Rudersportanlage am Straberger See fertig gestellt. Der Verein rechnete bei der Antragsstellung mit Kosten in Höhe von ca. 95.000 Euro. Für die Errichtung des Boots- und Vereinshauses, einer Außentreppe zum See sowie einer Rudersteganlage erhielt der Verein einen Zuschuss in Höhe von 71.136 Euro (rund 75 %). Gem. eigener Aussage wurde „die Anlage in monatelanger Eigenleistung in ca. 1.000 Arbeitsstunden an ca. 40 Arbeitstagen errichtet“.

Das Bootshaus liegt zwischen der Wakebeach-Anlage und der Anlage des Yacht-Club Bayer Leverkusen Segelzentrum Nievenheim am westlichen Ufer des Sees. Die Rudergesellschaft „Bayer“ tangiert die Planungen für den Wildwasserpark nicht. Zum einen ist die räumliche Lage am See sehr unterschiedlich. Die DRG liegt am westlichen Ufer des Sees, unser Wildwasserpark ist im Nord-Osten geplant, quasi gegenüber.

 

Herr Buchartz schließt die Sitzung um 19:10 Uhr.