Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Entnahme von 14 Bäumen aus der Allee Alte Heerstraße, Dormagen, zur Sicherstellung der verkehrsgerechten Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 527 Östlich der Alten Heerstraße entsprechend der Vorlage.


Protokoll:

Auf Bitte des Beiratsvorsitzenden erläuterte Herr Gruteser die Planung der Stadt Dormagen. Die Stadt plane ein Gewerbegebiet östlich der Alten Heerstraße in Horrem. Dieses Gewerbegebiet benötige eine ausreichende und sichere Erschließung. Diese sei von der Alten Heerstraße aus vorgesehen. Hier seien an einer Stelle Bäume einer bestehenden Allee der notwendigen Aufweitung der Straße im Wege. Für deren Beseitigung bei vorgesehenen Neupflanzungen bitte man um Befreiung.

An dem Knotenpunkt sei eine Linksabbiegespur geplant, zusätzlich zwei Bushaltestellen. Die Dimensionierung dieses Verkehrsknotenpunktes sei wegen das starken Verkehrs auf der Alten Heerstraße erforderlich.

 

Beiratsvorsitzender Grimbach erklärte, dass die Alte Heerstraße auch nach seiner Erfahrung sehr stark befahren sei. Es handele sich um die unmittelbare Zufahrt zum Chempark Dormagen, dem entsprechend mit sehr hohem Lkw-Verkehr.

 

Auf die Frage von Beiratsmitglied Meyer-Ricks nach Ausgleichspflanzungen ergänzte Herr Gruteser, dass die Eingriffsbilanzierung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erfolge. Man werde an allen möglichen Stellen die Allee versetzt wieder aufnehmen und durch Nachpflanzungen ergänzen. Heute bestehe die Alle aus zwei unterschiedlichen Baumarten und besitze eine Lücke. Durch die Nachpflanzungen könne man das Bild optisch sogar verbessern.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei einer Stimmenthaltung.