Beschluss:

Einstimmig beschlossen.


Protokoll:

Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf die Vorlage mit den dazugehörigen Anlagen und stellte die Beschlussempfehlung vor.

Ausschussmitglied Bartsch erfragte, weshalb bei den kalten Betriebskosten als Grundlage der Betriebskostenspiegel des Mieterbundes herangezogen werde. Die Datenerhebung des Betriebskostenspiegels sei aus dem Jahr 2019. Daher stelle sich die Frage, wie bei erheblichen Steigerungen im Vergleich zum Datensatz aus dem Jahr 2019 umgegangen werde.

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass bei erheblichen Steigerungen der kalten Betriebskosten eine Einzelfallentscheidung erfolgen solle. Allerdings hätten die kreisangehörigen Städte und die Gemeinde bisher keine erhebliche Steigerung der kalten Betriebskosten prognostiziert.

Ausschussmitglied Bartsch ergänzte, dass mit den erheblichen Steigerungen aufgrund der Abrechnungssystematik erst mit einem Jahr Zeitverzögerung zu rechnen sei.

Ausschussmitglied Ladeck stimmte der Auffassung von Ausschussmitglied Bartsch zu und ergänzte, dass der Bundesgesetzgeber derzeit viele Gesetzesvorhaben in diesem Bereich fördere und zukünftig sicherlich weitere folgen würden.

Ausschussmitglied Holler erfragte zur Systematik, weshalb für das Jahr 2022 die Werte von 2019 bis Ende 2020 und für das Jahr 2023 die Werte von Juli 2020 bis Juli 2022 zu Grunde gelegt wurden. Zusätzlich merkte Ausschussmitglied Holler an, dass Punkt drei der Beschlussempfehlung bürgerfreundlicher formuliert werden solle.

Kreisdirektor Brügge führte hierzu aus, dass für das Jahr 2023 die Werte bis Juli 2022 zu Grunde gelegt wurden, da ab Juli 2022 die Erstellung des Konzepts begonnen habe. Zusätzlich betonte er, dass eine bürgerfreundliche Formulierung stets angestrebt sei. Allerdings handele es sich bei dieser Entscheidung um eine rechtliche Ausführung die einer eindeutigen Formulierung bedürfe, da diese auch vor Gericht Bestand haben müsse. Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass man sich im nächsten Jahr um eine andere Formulierung bemühe.