Sitzung: 29.11.2022 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/1970/XVII/2022
Beschluss:
Einstimmig beschlossen.
Protokoll:
Ausschussvorsitzende Reinhold verwies auf
die Vorlage mit den dazugehörigen Anlagen und stellte die Beschlussempfehlung
vor.
Ausschussmitglied Bartsch erfragte, weshalb
bei den kalten Betriebskosten als Grundlage der Betriebskostenspiegel des
Mieterbundes herangezogen werde. Die Datenerhebung des Betriebskostenspiegels
sei aus dem Jahr 2019. Daher stelle sich die Frage, wie bei erheblichen
Steigerungen im Vergleich zum Datensatz aus dem Jahr 2019 umgegangen werde.
Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass bei
erheblichen Steigerungen der kalten Betriebskosten eine Einzelfallentscheidung erfolgen
solle. Allerdings hätten die kreisangehörigen Städte und die Gemeinde bisher
keine erhebliche Steigerung der kalten Betriebskosten prognostiziert.
Ausschussmitglied Bartsch ergänzte, dass mit
den erheblichen Steigerungen aufgrund der Abrechnungssystematik erst mit einem
Jahr Zeitverzögerung zu rechnen sei.
Ausschussmitglied Ladeck stimmte der
Auffassung von Ausschussmitglied Bartsch zu und ergänzte, dass der
Bundesgesetzgeber derzeit viele Gesetzesvorhaben in diesem Bereich fördere und
zukünftig sicherlich weitere folgen würden.
Ausschussmitglied Holler erfragte zur
Systematik, weshalb für das Jahr 2022 die Werte von 2019 bis Ende 2020 und für
das Jahr 2023 die Werte von Juli 2020 bis Juli 2022 zu Grunde gelegt wurden.
Zusätzlich merkte Ausschussmitglied Holler an, dass Punkt drei der Beschlussempfehlung
bürgerfreundlicher formuliert werden solle.
Kreisdirektor Brügge führte hierzu aus, dass
für das Jahr 2023 die Werte bis Juli 2022 zu Grunde gelegt wurden, da ab Juli
2022 die Erstellung des Konzepts begonnen habe. Zusätzlich betonte er, dass eine
bürgerfreundliche Formulierung stets angestrebt sei. Allerdings handele es sich
bei dieser Entscheidung um eine rechtliche Ausführung die einer eindeutigen
Formulierung bedürfe, da diese auch vor Gericht Bestand haben müsse.
Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass man sich im nächsten Jahr um eine andere
Formulierung bemühe.