Protokoll:

Hierzu verwies Ausschussvorsitzende Reinhold auf die Verwaltungsvorlage.

Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass im Vorfeld der Sitzung eine Videokonferenz mit den stationären Einrichtungen der Pflege, der Eingliederungshilfe als auch ambulanten Trägern stattgefunden habe. Hierbei habe auch die Kreisordnungsbehörde ihre Vorgehensweise im Falle einer möglichen Gasmangellage dargestellt.

Es sei vereinbart worden, dass die WTG-Behörde Konzepte und Anregungen seitens der Pflegeeinrichtungen einholen und in Form von Best-Practice-Beispielen zur Verfügung stellen solle. Ebenfalls sei die Ausstattung der Einrichtungen mit Notstromaggregaten thematisiert worden. Die Beschaffung erweise sich aufgrund der Marktlage als schwierig. Der Bund sei von Einrichtungen aus der Pflege und der Eingliederungshilfe aufgefordert worden, dafür Sorge zu tragen, dass die Beschaffung und der Betrieb solcher Aggregate bei der Finanzierung der Einrichtungen Berücksichtigung finden, da sonst Finanzierungsdefizite bei den Einrichtungen entstehen würden.

Ausschussmitglied Bartsch erkundigte sich, wie vielen Einrichtungen ein entsprechendes Aggregat fehlen würde.

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass in der überwiegenden Mehrheit der Einrichtungen keine Notstromaggregate vorhanden seien.

Ausschussmitglied Kühl regte an, die Städte zwecks Einrichtung sogenannter Leuchttürme bei den Einrichtungen zu kontaktieren.

Kreisdirektor Brügge kündigte an, die Anregung an das Dezernat III weiterzugeben. Die Ordnungsdezernenten würden sich ohnehin zeitnah zu einer Besprechung zusammenfinden.