Sitzung: 29.11.2022 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/1960/XVII/2022
Protokoll:
Hierzu verwies Ausschussvorsitzende Reinhold
auf die Verwaltungsvorlage.
Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass im
Vorfeld der Sitzung eine Videokonferenz mit den stationären Einrichtungen der
Pflege, der Eingliederungshilfe als auch ambulanten Trägern stattgefunden habe.
Hierbei habe auch die Kreisordnungsbehörde ihre Vorgehensweise im Falle einer
möglichen Gasmangellage dargestellt.
Es sei vereinbart worden, dass die
WTG-Behörde Konzepte und Anregungen seitens der Pflegeeinrichtungen einholen
und in Form von Best-Practice-Beispielen zur Verfügung stellen solle. Ebenfalls
sei die Ausstattung der Einrichtungen mit Notstromaggregaten thematisiert
worden. Die Beschaffung erweise sich aufgrund der Marktlage als schwierig. Der
Bund sei von Einrichtungen aus der Pflege und der Eingliederungshilfe
aufgefordert worden, dafür Sorge zu tragen, dass die Beschaffung und der
Betrieb solcher Aggregate bei der Finanzierung der Einrichtungen
Berücksichtigung finden, da sonst Finanzierungsdefizite bei den Einrichtungen
entstehen würden.
Ausschussmitglied Bartsch erkundigte sich,
wie vielen Einrichtungen ein entsprechendes Aggregat fehlen würde.
Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass in der
überwiegenden Mehrheit der Einrichtungen keine Notstromaggregate vorhanden seien.
Ausschussmitglied Kühl regte an, die Städte
zwecks Einrichtung sogenannter Leuchttürme bei den Einrichtungen zu
kontaktieren.
Kreisdirektor Brügge kündigte an, die Anregung an das Dezernat III weiterzugeben. Die Ordnungsdezernenten würden sich ohnehin zeitnah zu einer Besprechung zusammenfinden.