Beschluss:

  1. Der Kreistag beschließt, wieder eine Eintrittspflicht in die Dauer- und Wechselausstellungen des Kreismuseums Zons, mit Ausnahme für Kinder und Jugendliche, einzuführen. Die Änderung des § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung ist als Anlage 2 beigefügt.

 

  1. Die Änderung des § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum Zons tritt am 15.01.2023 in Kraft.

Protokoll:

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Christof Rausch erklärte, dass die Neuregelung erst ab der Veröffentlichung gelte.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig