Sitzung: 14.12.2022 Kreistag
Vorlage: 40/1869/XVII/2022
Beschluss:
- Der Kreistag beschließt, wieder eine Eintrittspflicht in die Dauer- und Wechselausstellungen des Kreismuseums Zons, mit Ausnahme für Kinder und Jugendliche, einzuführen. Die Änderung des § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung ist als Anlage 2 beigefügt.
- Die Änderung des § 3 der Nutzungs- und Entgeltordnung für das Kulturzentrum Zons tritt am 15.01.2023 in Kraft.
Protokoll:
Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Christof Rausch erklärte, dass die Neuregelung erst ab der Veröffentlichung gelte.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig