Beschluss:

Der Kreistag beschließt gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW das von der Kreisverwaltung erstellte Gutachten „Örtliche Planung 2021“ zur Örtlichen Planung im Sinne des § 7 Abs. 1 APG NRW zu erklären und im Rahmen dessen die Verbindliche Pflegebedarfsplanung für das Jahr 2022 vorzunehmen.

 

Auf Grundlage

 

·         der aktuellen Daten von IT.NRW,

·         der vorhandenen Prognosedaten des ALP-Institutes,

·         der Daten der WTG-Behörde zur personellen Ausstattung der im Betrieb befindlichen Pflegeeinrichtungen sowie

·         der Daten über die derzeit vorhandenen, jedoch nicht tatsächlich dem Pflegemarkt zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehenden Pflegeplätze im Kreisgebiet,

 

wird der Bedarf für zusätzliche, vollstationäre Pflegeplätze in den kreisangehörigen Kommunen bzw. Sozialräumen wie folgt festgestellt:

 

Dormagen

Für die Stadt Dormagen wird auf Grundlage der Prognosedaten ein Bedarf von 40 vollstationären Pflegeplätzen mit dem Schwerpunkt „Junge Pflege“ festgestellt.

 

Kaarst

Für die Stadt Kaarst wird auf Grundlage der Prognosedaten ein Bedarf von 40 vollstationären Pflegeplätzen mit einem gerontopsychiatrischen Schwerpunkt festgestellt.

 

Korschenbroich

Für die Stadt Korschenbroich wird kein Bedarf ausgewiesen.

 

Jüchen, Rommerskirchen, Grevenbroich,

Für die Kommunen Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen wird bei Betrachtung als gemeinsamer Sozialraum kein Bedarf festgestellt.

 

Neuss

Für die Stadt Neuss wird auf Grundlage der Prognosedaten derzeit ein Bedarf von 40 vollstationären Pflegeplätzen mit einem gerontopsychiatrischen Schwerpunkt festgestellt.

 

Meerbusch

Für die Stadt Meerbusch wird derzeit kein Bedarf festgestellt.

 

Rhein-Kreis Neuss

Für den Rhein-Kreis Neuss wird derzeit insgesamt ein Bedarf von 120 vollstationären Pflegeplätzen mit jeweils 40 Plätzen in Kaarst, Neuss und Dormagen festgestellt.

 

Gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW ist eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die innerhalb des Rhein-Kreises Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze zur Bedarfsdeckung schaffen, davon abhängig, dass auf der Grundlage dieses Beschlusses durch die Verwaltung eine Bedarfsbestätigung ausgesprochen wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss des Kreistages gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW in Verbindung mit § 11 Abs. 7 Satz 2 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneten Christof Rausch kritisierte die Betätigungsverbote wegen fehlender Corona-Impfungen für Pflege-und Gesundheitsberufe, die den Personalmangel verschärft hätten sowie. Im Hinblick auf eingetretene Impfschäden kritisierte er außerdem die Empfehlung des Landrates sich impfen zu lassen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies unter Bezugnahme auf die vielen Menschen, die wegen Corona verstorben sind ausdrücklich auf den Schutz besonders gefährdeter Personengruppen hin. Außerdem machte er darauf aufmerksam, dass Menschen, die ein erhöhtes Risiko für Impfkomplikationen haben, sich durch Attest von der sogenannten „Impfpflicht“ befreien lassen können.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig