Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt die Katastrophenschutzplanungen für den Rhein-Kreis Neuss neu aufzubauen. In einem ersten Schritt beauftragt die Verwaltung - nach entsprechender Ausschreibung - einen externen Leistungsanbieter mit der Erstellung einer Risikoanalyse, einer Erhebung des Status quo im Katastrophenschutz im Rhein-Kreis Neuss sowie mit der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die weitere Arbeit von Politik und Verwaltung.

Hierfür werden im Haushalt 2023 Mittel von 75.000,-€ vorgesehen.

 

Der Ausschuss für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz beschließt zur Sicherstellung der Pflichtaufgaben des Rhein-Kreises Neuss im Bereich des Katastrophenschutzes auf Grundlage des BHKG die Schaffung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen im Geschäfts- und Verteilungsplan des Amtes 32, Abteilung 32.2. Die Stellen sollen mit A 11 bzw. EG 10 bewertet werden, um eine qualifizierte Besetzung zu ermöglichen. Die Verwaltung wird damit beauftragt zu prüfen, ob die Finanzierung dieser Stellen vorrangig durch entsprechende Fördermittel gedeckt werden kann.

 

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit die lokalen Akteure wie Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, etc. in eine Katastrophenschutzbedarfsplanung einzubeziehen.


Protokoll:

Ausschussmitglied Kühl machte nochmals deutlich, dass die Anträge der Fraktionen zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 grundsätzlich die gleiche Zielrichtung verfolgen würden. Eine gemeinsame Beratung und Beschlussfassung sei daher möglich und werde daher unter Tagesordnungspunkt 6 gemeinsam geführt.

 

Kreistagsmitglied Jung erläuterte den Antrag von CDU, FDP, UWG und Zentrum. Schadensereignisse und Bedrohungspotentiale hätten in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Daher sei eine Neupositionierung und Neustrukturierung im Bereich des Bevölkerungsschutzes erforderlich. Analog zu den Brandschutzbedarfsplänen der Kommunen benötige der Kreis eine solche Planung für den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Um die damit verbundenen Aufgaben zu bewerkstelligen seien entsprechende Mittel und Ressourcen erforderlich.

 

Ausschussmitglied Palmen merkte zu dem vorgelegten Antrag an, dass es nicht zielführend sei, zwei Stellen für Verwaltungsmitarbeiter einzurichten. Das Anforderungsprofil müsse den Aufgaben gerecht werden. Dem stimmte Kreistagmitglied Schimanski zu und erklärte, ein Beschluss über die Einrichtung von Stellen könne erst erfolgen, wenn die entsprechende Qualifikationsanforderung festgelegt sei.

 

Dezernent Stiller hielt dem entgegen, dass die konzeptionelle Arbeit, die für ein Vorankommen in der Sache unerlässlich sei, mit dem derzeit vorhandenen Personal nicht geschultert werden könne. Es sei im Hinblick auf die geäußerten Bedenken jedoch sinnvoll, die Beschlussfassung um eine entsprechende Qualifikation zu ergänzen.

 

Kreistagsmitglied Leiermann wies darauf hin, dass der Finanzausschuss über die Bereitstellung von Mitteln entscheiden müsse.

 

Dezernent Stiller entgegnete, dass die formale Beschlussfassung im Finanzausschuss naturgemäß im Prozedere der Haushaltsaufstellung erforderlich würde.

 

Ausschussvorsitzende Kühl bestätigte dies und wies deutlich darauf hin, dass es einer Abwertung des Fachausschusses gleichkomme, keine Beschlussfassungen vorzunehmen, die aus inhaltlichen und fachlichen Aspekten heraus erforderlich seien.

 

Kreistagsmitglied Jung schloss sich diesen Ausführungen für die CDU-Fraktion an. Die bei den Besuchen im Kreis Düren, im Kreis Mettmann und in der Leitstelle Neuss gemachten Erfahrungen hätten den hohen Handlungsbedarf deutlich werden lassen. Hierauf müsse der Fachausschuss reagieren.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Cöllen erläuterte Dezernent Stiller, dass angedacht sei, eine der beiden zusätzlichen Stellen aus den Mitteln des ÖGD-Paktes zu finanzieren und damit dem Beispiel des Rhein-Erft-Kreises zu folgen.

 

Die Verwaltung visualisierte den nachfolgenden Beschlussvorschlag:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt die Katastrophenschutzplanungen für den Rhein-Kreis Neuss neu aufzubauen. In einem ersten Schritt beauftragt die Verwaltung - nach entsprechender Ausschreibung - einen externen Leistungsanbieter mit der Erstellung einer Risikoanalyse, einer Erhebung des Status quo im Katastrophenschutz im Rhein-Kreis Neuss sowie mit der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die weitere Arbeit von Politik und Verwaltung.

Hierfür werden im Haushalt 2023 Mittel von 75.000,-€ vorgesehen.

 

Der Ausschuss für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz beschließt zur Sicherstellung der Pflichtaufgaben des Rhein-Kreises Neuss im Bereich des Katastrophenschutzes auf Grundlage des BHKG die Schaffung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen im Geschäfts- und Verteilungsplan des Amtes 32, Abteilung 32.2. Die Stellen sollen mit A 11 bzw. EG 10 bewertet werden, um eine qualifizierte Besetzung zu ermöglichen. Die Verwaltung wird damit beauftragt zu prüfen, ob die Finanzierung dieser Stellen vorrangig durch entsprechende Fördermittel gedeckt werden kann.

 

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit die lokalen Akteure wie Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, etc. in eine Katastrophenschutzbedarfsplanung einzubeziehen.“

 

 

Mit dem letzten Absatz dieser Formulierung werde laut Dezernent Stiller dem Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen Rechnung getragen. Des Weiteren sei eine Qualifikationsanforderung an die beiden einzurichtenden Stellen enthalten, die eine angemessene fachliche Besetzung der Stellen ermögliche.

 

Um das weitere Vorgehen interfraktionell besprechen zu können, unterbrach Ausschussvorsitzende Kühl die Sitzung von 18.50 Uhr bis 18.55 Uhr.

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärte Kreistagsmitglied Schimanski, dass seine Fraktion auf Basis der nun von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussformulierung seine Zustimmung erteilen könne.

 

Der Ausschuss fasste im Anschluss einstimmig den nachfolgenden Beschluss.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig