Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt die Katastrophenschutzplanungen für den Rhein-Kreis Neuss neu aufzubauen. In einem ersten Schritt beauftragt die Verwaltung - nach entsprechender Ausschreibung - einen externen Leistungsanbieter mit der Erstellung einer Risikoanalyse, einer Erhebung des Status quo im Katastrophenschutz im Rhein-Kreis Neuss sowie mit der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die weitere Arbeit von Politik und Verwaltung.

Hierfür werden im Haushalt 2023 Mittel von 75.000,-€ vorgesehen.

Der Ausschuss für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz beschließt zur Sicherstellung der Pflichtaufgaben des Rhein-Kreises Neuss im Bereich des Katastrophenschutzes auf Grundlage des BHKG die Schaffung von zwei zusätzlichen Vollzeitstellen im Geschäfts- und Verteilungsplan des Amtes 32, Abteilung 32.2. Die Stellen sollen mit A 11 bzw. EG 10 bewertet werden, um eine qualifizierte Besetzung zu ermöglichen. Die Verwaltung wird damit beauftragt zu prüfen, ob die Finanzierung dieser Stellen vorrangig durch entsprechende Fördermittel gedeckt werden kann.

Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit die lokalen Akteure wie Kommunen, Feuerwehren, Hilfsorganisationen, etc. in eine Katastrophenschutzbedarfsplanung einzubeziehen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig