Protokoll:

Unter Hinweis auf das neue Wohnraumbemessungsgesetz, stellte Kreistagsabgeordneter Martin Kresse folgende Anfragen:

·       Wie geht der Rhein-Kreis Neuss mit der Bestimmung um?

·       Wird in Grenzfällen unverändert der Wohnortwechsel gefordert?

·       Werden bisher erlassene Bescheide rückwirkend korrigiert?

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz teilte mit, dass der Erlass wenige Tage nach Bekanntgabe zurückgenommen worden sei. Im Falle eines neuen Erlasses werde man sich selbstverständlich an die dann geltenden gesetzlichen Vorgaben halten.

1. stv. Landrat Dr. Hans-Ulrich Klose betonte, dass der Rhein-Kreis Neuss hinsichtlich der Grenzen stets mit Augenmass gehandelt habe.