Protokoll:

Anmerkung der Schriftführung: Primär aus Lesbarkeitsgründen werden sämtliche Powerpoint-Vorträge nicht der Papierversion der Niederschrift angehängt, sondern auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss für alle verfügbar abgelegt. (Pfad: Verwaltung und Politik/ Politik und Wahlen/Bürgerinfoportal/ Planungs-Klima- und Umweltausschuss/ 02.03.2023)

Frau Grothe erinnert eingangs an den genauen Projekttitel: „Schaffung eines Klimaschutzmanagements zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes für den Rhein-Kreis Neuss für die eigenen Zuständigkeiten“. Sie berichtet über die bisherigen Aktivitäten und betont, dass das Klimaschutzkonzept als wichtiger Baustein des Klimawandelvorsorgekonzeptes wie geplant bis zum Frühjahr 2024 fertiggestellt werde. Frau Grothe berichtet über die Beteiligung der Akteure. Neben den Klimaschutzaktivitäten innerhalb der Kreisverwaltung sei das Thema in Form einer umfassenden Informations- und Öffentlichkeitsarbeit natürlich auch in die Bevölkerung getragen worden. Sie verweist u. a. auf Vortragsreihen, Workshops, Energiespar-Tipps und die Informationsarbeit an Schulen. Auf Initiative des Rhein-Kreises Neuss habe zudem die Verbraucherzentrale NRW e. V. seit August 2022 ihr Beratungsangebot erweitert. Frau Grothe informiert über die acht Schritte, die bis zur Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes abgearbeitet werden müssen und stellt den Projektzeitplan vor.

Frau Brüggemann-Messing arbeitet mit Schwerpunkt „Konzepterstellung“ für die
Fa. energielenker Projects GmbH, die als Dienstleister vom Rhein-Kreis Neuss mit der eigentlichen Erstellung des Klimaschutzkonzeptes beauftragt worden sei. Sie verweist auf die verschiedenen Handlungsfelder, die in Arbeitsgruppen bzw. Workshops bearbeitet werden. Dazu gehören u.a. die Kreisentwicklung und die Wirtschaftsförderung genauso wie eine klimaschonende Verwaltung und die Klima- und Umweltbildung. Frau Brüggemann-Messing informiert über Energie- und Treibhausgasbilanzen. Als wesentliche Arbeitsgrundlage existiere ein Standardsystem für energetisch bedingte Treibhausgasemissionen in Deutschland, die Bilanzierungs-Systematik Kommunal, kurz BISKO. Dort können Daten über Treibhausgasemissionen aus

  • privaten Haushalten,
  • Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, kurz GHD,
  • dem Verkehrssektor,
  • kommunalen Einrichtungen und
  • Industrie (hier allerdings nur der Bereich Strombezug, Öl- und Gasverbrauch)

bilanziert werden.

Sie informiert, dass die BISKO Methodik eine energetisch bedingte Treibhaus-Bilanz erstellt. Industrielle THG-Emissionen, entstanden außerhalb des Energiebezugs aus dem öffentlichen Netz, z. B. THG aus der Herstellung von Produkten und/oder aus internen Produktionsprozessen, seien nicht in diesen Bilanzen enthalten. Aus den Bereichen Abfall/Abwasser (z. B. Emissionen aus der Kompostierung und aus Kläranlagen) und Landwirtschaft (Tierhaltung, Düngung) seien überhaupt keine Datensätze eingeflossen, da diese nicht-energetisch bedingten Emissionen nicht Teil der BISKO-Bilanzierung seien und zudem nur sehr aufwendig zu ermitteln. Die Ergebnisse aus der BISKO-Bilanz erlauben eine gute Vergleichbarkeit mit den Kommunen in Deutschland.
Frau Brüggemann-Messing
stellt die Ergebnisse des Energieverbrauchs im Rhein-Kreis Neuss vor. Auffällig, aber aufgrund der hohen Industriedichte im Kreis natürlich nicht unerwartet, sei der hohe Energieverbrauch durch die Industrie. Es folgen der Verkehrssektor und die privaten Haushalte. Um die Entwicklung bis 2045 darstellen zu können, benötige man natürlich ein Ausgangsjahr. Wegen der Auswirkungen von Corona auch auf den Energiesektor habe man sich auf das Jahr 2019 geeinigt.
Frau Brüggemann-Messing
stellt den Endenergieverbrauch nach Verwendung vor. So werde 57 % für die Wärmeerzeugung verbraucht, 29 % für den Verkehr und 14 % für Strom. Sie erklärt die Umrechnung von Energieverbrauch auf die Menge der erzeugten Treibhausgas (THG) -Emissionen in sogenannte CO2-Äquivalente, kurz CO2e. Sie betont, dass es sich bei den CO2e um eine Maßeinheit zur Vereinheitlichung aller THG (mit Einrechnung von Stickoxiden und Methan) handle. 

Sie stellt heraus, dass der THG-Anteil, welcher die Kreisverwaltung mit seinen Liegenschaften und der Fahrzeugflotte verursache, bei 0,02 % der Gesamtmenge an CO2e im Kreisgebiet liege. Frau Brüggemann-Messing verweist an dieser Stelle noch einmal darauf, dass die Emissionen aus den Bereichen Abfall, Abwasser, aus Land- und Forstwirtschaft sowie teilweise der Industrie nicht in diese Bilanzen eingeflossen seien.
Frau Brüggemann-Messing stellt weitere Bilanzen zu den erzeugten Treibhausgasen und deren Mengenentwicklung vor. Sie informiert, dass im Ausgangsjahr 2019 rund 17 % des anfallenden Strombedarfs im Kreisgebiet aus erneuerbaren Energien gedeckt worden sei.

Aktuell erzeugt jeder Einwohner, unter Berücksichtigung der energiebedingten Emissionen,  im Rhein-Kreis Neuss 9 t CO2e pro Jahr. Ziel sei eine ambitionierte Absenkung der Emissionen, um die Treibhausgasneutralität im Rhein-Kreis Neuss zu erreichen. Hierzu seien so
wenige Emissionen wie möglich notwendig, die im Rahmen der noch anstehenden Potenzialanalyse ermittelt werden müssten. Je nach Ergebnis der Potenzialanalyse und der Szenarien, die noch betrachtet werden sollen, würden sich die Pro-Kopfemissionen bei ca. 0,5 t CO2e im Jahr 2045 befinden. Frau Brüggemann-Messing erklärt die verschiedenen Potenziale und Szenarien. Beispiele: Um wie viele Prozentpunkte müssen die Emissionen aus dem Verkehrssektor gesenkt werden? Welche Heizungssysteme müssen verstärkt eingesetzt werden? Und eine zentrale Frage lautet: Welche Maßnahme hat überhaupt welche Wirkung?

Herr Wappenschmidt erkundigt sich zur Zielformulierung. Er fragt, inwieweit die Zahlen für den Kreis realistisch seien, da hier ja nicht unbedingt der Bundesmix zutreffen müsse. Er erkundigt sich zum Stand der Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen, die teilweise mit ihren Klimaschutzkonzepten viel früher begonnen haben. Kreisdirektor Brügge informiert, dass ein Entwurf für eine Zielformulierung bereits vorliege, allerdings erst auf Arbeitsebene. Nach interner Abstimmung werde der Politik zur weiteren Beratung eine ausformulierte Zielformulierung zur Verfügung gestellt. Er betont, dass es beim Klimaschutz nach wie vor eine intensive Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen gebe, die koordinierende Funktion des Kreises von vielen als förderlich bewertet werde.

Frau Brüggemann-Messing informiert über die Datengüte. So existiere beim lokalen Strom- und Gasverbrauch eine sehr genaue Datengrundlage, da die verbrauchten Mengen bei den hiesigen Netzbetreibern direkt abgerufen werden können. Das gleiche gelte auch für die vorhandenen Heizungsarten. Letztendlich werden im Rahmen des BISKO-Standards für diese lokalen Daten die Emissionen des Bundesstrommixes zugrunde gelegt.

Vorsitzender Herr Markert schlägt aus Zeitgründen vor, die Fragen direkt nacheinander zu stellen und dann gebündelt zu antworten. Frau Steiner erkundigt sich zur Zielvereinbarung und deren Verbindlichkeit. Herr Hrdy fragt, welchen Einfluss die lokalen Klimaschutzmaßnahmen auf das Weltklima haben. Herr Werhahn möchte wissen, inwieweit Wirtschaftsgüter, die im Kreis hergestellt, hier aber nicht verbraucht sondern exportiert werden, mit in die Bilanz einfließen. Frau Hugo-Wissemann erkundigt sich zum Klimawandelvorsorgekonzept und fragt, wie die Bürger über die Klimaschutzveranstaltungen und Workshops informiert werden. Freiherr von Canstein führt aus, dass Grundlagendaten auch mit weniger Aufwand ermittelt werden können. Er wünscht Aussagen zu den Kosten bei Umsetzung der verschiedenen Szenarien.

Kreisdirektor Brügge führt aus, dass die Zielformulierung durch den Kreistag beschlossen werde, dann verbindlich für Verwaltung und Politik. Er hoffe, dass die in Deutschland erfolgreich durchgeführten Klimaschutzmaßnahmen mit dazu beitragen, dass sich weitere Länder ebenfalls vermehrt für den Klimaschutz einzusetzen. Kreisdirektor Brügge betont, dass die Treibhausgasemissionen Jahr für Jahr weiter reduziert werden müssen, Starkregenereignisse und Hitzeperioden aber bereits heutzutage messbar zunehmen. Deswegen seien Klimawandelvorsorgemaßnahmen mindestens genauso wichtig.
Er habe selbstverständlich nichts dagegen, dem Vorschlag aus dem Ausschuss zu folgen, die Energieverbräuche in Deutschland auf die Einwohneranzahl umzurechnen, dann den Energieverbrauch pro Einwohner mit der Kreisbevölkerung zu multiplizieren und schließlich mit den im Projekt ermittelten Daten zu vergleichen. Kreisdirektor Brügge informiert, dass Angaben zu den Kosten durch die Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen im Rahmen des Projektes noch ermittelt und kommuniziert werden.

Frau Grothe sagt, dass „verlagerte“ Treibhausgasemissionen durch den Export nicht berücksichtigt werden. Sie informiert, dass die Workshops zur Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie zum Strukturwandel in der Kreisverwaltung intern organisiert werden. Die öffentlichen Veranstaltungen werden über die bekannten Social-Media-Kanäle verbreitet, aber auch in der Presse und auf der Homepage des Kreises angekündigt. Vorsitzender Herr Markert regt an, die Ausschussmitglieder ggfs. separat auf solche Veranstaltungen hinzuweisen.

Herr Werhahn verweist auf die vielen energieintensiven Betriebe im Rhein-Kreis Neuss. Bei Umrechnung der Treibhausgase auf die Einwohner werden die Zahlen folglich immer über dem Durchschnitt anderer Kommunen liegen. Herr Ackburally fragt, ob auch später, wenn die abgestimmten Maßnahmen zum Klimaschutz dann umgesetzt werden, weiterhin eng mit den kreisangehörigen Kommunen zusammengearbeitet werde.

Frau Brüggemann-Messing betont, dass die Schwierigkeit, energieintensive mit eher ländlich geprägten Kommunen zu vergleichen, natürlich bekannt sei. Solche Tatsachen werden aber mit in die Potentialanalyse einfließen. Frau Grothe bekräftigt, dass sich der Kreis selbstverständlich nicht bei den kommunal beschlossenen Maßnahmen und deren Umsetzung einmische. Als Ansprechpartner werde der Kreis nach wie vor gerne zur Verfügung stehen. Und selbstverständlich können Maßnahmen, die im Projekt als erfolgversprechend bewertet werden, im gesamten Kreis umgesetzt werden, wenn denn gewollt. Kreisdirektor Brügge betont, dass sicherlich keine Maßnahmen gefördert werden, die den Strukturwandelprozess negativ beeinflussen. Frau Leiermann setzt sich dafür ein, die Treibhausgasemissionen auch in der Abfallwirtschaft mit zu betrachten. Herr Küpper betont, dass bei allen Überlegungen zur zukünftigen Abfallwirtschaft im Rhein-Kreis Neuss die Energiebilanzen natürlich immer eine sehr wichtige Grundlage bilden.
Vorsitzender Herr Markert weist ebenfalls auf die Bedeutung der Industrie hin,  insbesondere beim Transformationsprozess. Wirtschaftliche Leistungen mit überregionaler Bedeutung  sollen in den Treibhausgasbilanzen daher gesondert berechnet werden.