Beschlussempfehlung:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 KomHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß            § 22 Abs. 1-3 KomHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2023 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.

 


Protokoll:

Nach kurzer Erläuterung durch Kreiskämmerer Stiller bat Abgeordneter Richter darum, dass künftig deutlichere Erläuterungen vorgenommen würden.

Kreiskämmerer Stiller wies darauf hin, dass mit dem Instrument der Ermächtigungsübertragungen die bereits einmal über die Kreisumlage erhobenen Gelder weiter zur Verfügung stünden. Es sei kommunenfreundlich und entlaste die Städte und Gemeinde. Des Weiteren dürften Ermächtigungsübertragungen auch ins übernächste Jahr erfolgen.

Landrat Petrauschke ergänzte, dass aufgrund der Corona-Pandemie zahlreiche Projekte nicht oder nicht vollständig verwirklicht werden konnten. Ferner würden die Ermächtigungsübertragungen die Verwaltung in die Lage versetzen, ganz oder teilweise freiwillige Aufgaben wahrzunehmen obwohl noch keine endgültige Haushaltsgenehmigung seitens der Bezirksregierung vorläge.

 

Nach den Erläuterungen fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: