Sitzung: 14.03.2023 Finanzausschuss
Vorlage: 20/2416/XVII/2023
Beschluss:
Siehe Anlage „Beschlussprotokoll
zu TOP 5: Kreishaushalt 2023: Beratung über den Entwurf – Anträge der
Fraktionen“
Protokoll:
Vor der Beratung
über den Entwurf des Haushaltes 2023 erläuterte Landrat Petrauschke, dass es
sich bei dem in der Nebenrechnung zur Isolierung von pandemiebedingten
Haushaltsbelastungen sowie der Belastung durch den Ukraine-Krieg um einen Planwert
handele und erst zum Jahresende klar sei, welcher Aufwand und welche Erträge zu
isolieren seien.
Aus den Sitzungen
der Gremien der Sparkasse zeichne sich ab, dass auch 2023 wieder eine
Gewinnausschüttung möglich sei. Es gäbe voraussichtlich eine zusätzliche
Einnahmeposition i.H.v. 870.000 €. Derzeit könne noch nicht abgeschätzt werden,
wie sich der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf den Personalaufwand
auswirke. Wahrscheinlich sei erst Ende März 2023 mit einer Entscheidung der
Tarifparteien zu rechnen.
Weiter
informierte Landrat Petrauschke, dass die Landschaftsumlage voraussichtlich
noch gesenkt werde. Klarheit gäbe es diesbezüglich jedoch erst, wenn der
Nachtragshaushalt 2023 beim Landschaftsverband am 31.03.2023 verabschiedet
würde. Vereinbarungsgemäß würde im Falle einer Reduzierung der
Landschaftsumlage der entsprechende Betrag von den Kommunen nicht als
Kreisumlage erhoben.
Abgeordneter Rock
erinnerte an die interfraktionelle Vereinbarung ab 2026 sämtliche Corona und
Ukraine-Krieg bedingten außerordentlichen Erträge, die isoliert worden sind,
einmalig gegen das Eigenkapital des Kreises erfolgsneutral auszubuchen, damit
die Kreisumlage 2026 nicht belasten wird.
Grundlage der
Beratungen war der Entwurf des Haushaltes 2023 vom 14.12.2022 unter
Einbeziehung des
Veränderungsnachweises vom 08.02.2023 sowie die von den Kreistagsfraktionen
schriftlich eingereichten Anträge.
Zum Verfahren ist
festzuhalten, dass der Vorsitzende die von den Fraktionen eingereichten
Anträge, die von
der Verwaltung den entsprechenden Produktbereichen / Produktgruppen
/ Produkten
zugeordnet wurden (siehe 1. Tischvorlagen zu TOP 5), einzeln zur
Beratung aufrief.
Die in der
Übersicht nicht gesondert aufgeführten Produktbereiche / Produktgruppen /
Produkte wurden
im Rahmen der Abstimmung über den Gesamthaushalt in die Entscheidung
mit einbezogen
und beschlossen.
Die
Beschlussfassung bezieht sich auf die Sachkonten im Ergebnisplan. Die
korrespondierenden
Sachkonten im
Finanzplan werden von der Verwaltung entsprechend fortgeschrieben. Dies gilt
ebenso für die Finanzplanung 2024-2026.
Nach Abschluss
der Einzelberatungen der Anträge der Fraktionen fasste Kreiskämmerer Stiller
das Ergebnis der Beratungen wie folgt zusammen:
-
der zusätzliche Aufwand als Folge der heutigen
Beschlüsse beläuft sich auf insgesamt
1.516.778 EUR. Dieser wird durch die Anrechnung der Gewinnausschüttung
der Sparkasse i.H.v. 870.000 €, des außerordentlichen Ertrages aus der
Isolierung aufgrund der Nebenrechnung i.H.v. 551.001 € sowie der Reduzierung
der Pensionsrückstellung i.H.v. 364.777 € finanziert.
Es verbleibt bei dem im Haushaltsentwurf einschließlich
Veränderungsnachweis
ermittelten Kreisumlage-Hebesatz von 31,5 v.H.
Die Minderung der Ausgleichsrücklage beläuft sich auf 4.200.000 EUR.