Beschluss:

Siehe Anlage „Beschlussprotokoll zu TOP 5: Kreishaushalt 2023: Beratung über den Entwurf – Anträge der Fraktionen“

 


Protokoll:

Vor der Beratung über den Entwurf des Haushaltes 2023 erläuterte Landrat Petrauschke, dass es sich bei dem in der Nebenrechnung zur Isolierung von pandemiebedingten Haushaltsbelastungen sowie der Belastung durch den Ukraine-Krieg um einen Planwert handele und erst zum Jahresende klar sei, welcher Aufwand und welche Erträge zu isolieren seien.

Aus den Sitzungen der Gremien der Sparkasse zeichne sich ab, dass auch 2023 wieder eine Gewinnausschüttung möglich sei. Es gäbe voraussichtlich eine zusätzliche Einnahmeposition i.H.v. 870.000 €. Derzeit könne noch nicht abgeschätzt werden, wie sich der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf den Personalaufwand auswirke. Wahrscheinlich sei erst Ende März 2023 mit einer Entscheidung der Tarifparteien zu rechnen.

Weiter informierte Landrat Petrauschke, dass die Landschaftsumlage voraussichtlich noch gesenkt werde. Klarheit gäbe es diesbezüglich jedoch erst, wenn der Nachtragshaushalt 2023 beim Landschaftsverband am 31.03.2023 verabschiedet würde. Vereinbarungsgemäß würde im Falle einer Reduzierung der Landschaftsumlage der entsprechende Betrag von den Kommunen nicht als Kreisumlage erhoben.

Abgeordneter Rock erinnerte an die interfraktionelle Vereinbarung ab 2026 sämtliche Corona und Ukraine-Krieg bedingten außerordentlichen Erträge, die isoliert worden sind, einmalig gegen das Eigenkapital des Kreises erfolgsneutral auszubuchen, damit die Kreisumlage 2026 nicht belasten wird.

 

Grundlage der Beratungen war der Entwurf des Haushaltes 2023 vom 14.12.2022 unter

Einbeziehung des Veränderungsnachweises vom 08.02.2023 sowie die von den Kreistagsfraktionen schriftlich eingereichten Anträge.

Zum Verfahren ist festzuhalten, dass der Vorsitzende die von den Fraktionen eingereichten

Anträge, die von der Verwaltung den entsprechenden Produktbereichen / Produktgruppen

/ Produkten zugeordnet wurden (siehe 1. Tischvorlagen zu TOP 5), einzeln zur

Beratung aufrief.

Die in der Übersicht nicht gesondert aufgeführten Produktbereiche / Produktgruppen /

Produkte wurden im Rahmen der Abstimmung über den Gesamthaushalt in die Entscheidung

mit einbezogen und beschlossen.

Die Beschlussfassung bezieht sich auf die Sachkonten im Ergebnisplan. Die korrespondierenden

Sachkonten im Finanzplan werden von der Verwaltung entsprechend fortgeschrieben. Dies gilt ebenso für die Finanzplanung 2024-2026.

 

Nach Abschluss der Einzelberatungen der Anträge der Fraktionen fasste Kreiskämmerer Stiller das Ergebnis der Beratungen wie folgt zusammen:

 

-        der zusätzliche Aufwand als Folge der heutigen Beschlüsse beläuft sich auf insgesamt

1.516.778 EUR. Dieser wird durch die Anrechnung der Gewinnausschüttung der Sparkasse i.H.v. 870.000 €, des außerordentlichen Ertrages aus der Isolierung aufgrund der Nebenrechnung i.H.v. 551.001 € sowie der Reduzierung der Pensionsrückstellung i.H.v. 364.777 € finanziert.

Es verbleibt bei dem im Haushaltsentwurf einschließlich Veränderungsnachweis

ermittelten Kreisumlage-Hebesatz von 31,5 v.H.

Die Minderung der Ausgleichsrücklage beläuft sich auf 4.200.000 EUR.