Sitzung: 02.03.2023 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 61/2426/XVII/2023
Protokoll:
Vorsitzender
Herr Markert leitet in die Thematik
„Photovoltaik auf landwirtschaftlich genutzten Flächen“ ein. Herr Berrichi von RWE Renewables hebt
zunächst hervor, dass sein Kollege Herr
von Danwitz, bei RWE Renewables zuständig für landwirtschaftliche
Spezialprojekte und Herr Professor
Schurr vom Forschungszentrum Jülich im Anschluss des Vortrags ebenfalls für
Fragen zu Verfügung stünden. Die Powerpoint-Präsentation von Herrn Berrichi beginnt mit einer
Kurzvorstellung der Firma RWE Renewables, die als RWE-Tochterunternehmen erst
im Frühjahr 2022 gegründet worden sei. Aktuell erzeuge RWE Renewables 600 MW
aus der Windenergie und 200 MW Sonnenstrom aus der Photovoltaik. Ziel sei, bis
2030 insgesamt 5.000 MW (5 GW) aus den Erneuerbaren zu erzeugen. Um dieses
ehrgeizige Ziel zu erreichen, werden dafür alleine in NRW 4 Mrd. € investiert. Herr Berrichi stellt das Pilotprojekt
„Agri-PV Jackerath (APVJ) an der A44n bei Jackerath vor. Für dieses
Hybridprojekt stehen insgesamt 7 ha rekultivierte Fläche zur Verfügung. Hybrid
bedeute eine Kombination von Photovoltaik (hier: 12,1 MWp) mit einem
Stromspeicher (hier: 4,1 MWh).
Herr
Berrichi erklärt verschiedene
Varianten, um landwirtschaftliche Nutzungen und das Aufstellen von PV-Modulen
gemeinsam unter einen Hut zu bekommen. So existieren bodennahe Systeme wie
Zaunanlagen, aber auch Aufständerungen mit verschiedenen Höhen und Abständen.
Es gebe sogar PV-Anlagen, die sich automatisch in Richtung des jeweiligen
Sonnenstands bewegen. Geplant sei, bei dem Pilotprojekt in Jackerath
verschiedene Varianten auszuprobieren, immer in Kombination mit Acker- oder
Gartenbau. Des Weiteren werden Erosionsschutzmaßnahmen getestet und im Bereich
des Gartenbaus eine große Zisterne gebaut. Daher erhalten die dortigen Module
Regenrinnen. Herr Berrichi betont,
dass eine wesentliche Vorgabe bei allen Systemen existiere: Maximal 15 % der
Fläche dürfen für die Photovoltaik genutzt werden.
Alle Versuchsanordnungen werden vom Forschungszentrum Jülich, von Herrn Professor Schurr und seinen Mitarbeitern begleitet. Abschießend
zeigt Herr Berrichi eine Folie des
Fraunhofer Instituts mit Informationen zur Flächeneffizienssteigerung. Die
dargelegten sehr hohen Steigerungsraten durch eine gemeinsame Nutzung von
Landwirtschaft und Sonnenergiegewinnung seien seiner Meinung nach allerdings
mit Vorsicht zu genießen, da bei solchen Berechnungen meist Labormaßstäbe und
optimale Szenarien als Grundlagen genommen werden und nicht die verschiedenen
realen Bedingungen jeweils vor Ort. Allerdings werde es
Flächeneffizienssteigerungen geben, da der landwirtschaftliche Ertrag in etwa
gleich bleibe und die Energiegewinnung aufaddiert werde. Abschließend betont Herr
Berrichi, dass das A und O bei solchen Pilotprojekten die Zusammenarbeit
mit den jeweiligen Landwirten sei. So müssen z. B. die Reihenabstände der
Module den Größen der landwirtschaftlichen Geräte angepasst werden.
Frau
Hugo-Wissemann weist darauf hin,
dass die Flächenkonkurrenz gerade im Rhein-Kreis Neuss sehr groß sei und daher
Doppelnutzungen wie Agri-PV von Vorteil seien. Sie erkundigt sich zur
Fruchtfolge und fragt, ob das Pilotprojekt finanziell gefördert werde.
Letzteres bejaht Herr Berrichi und
informiert, dass bei ackerbaulicher Nutzung auf frischen Rekultivierungsböden
immer einige Jahre lang tiefwurzelnde Luzerne angebaut werden. Herr Wappenschmidt freut sich auf die
Projektergebnisse, bezweifelt aber die hohen Flächeneffizienssteigerungszahlen.
Herr Kaiser fragt, ob solche
Agri-PV-Anlagen von Landwirten betrieben werden oder von Energieunternehmen. Herr Professor Schurr informiert, dass
es verschiedene Möglichkeiten gebe. RWE z. B. werde natürlich in einer anderen
Größenordnung planen als ein Landwirt, der den auf seinem Land erzeugten Strom
selber nutzen oder vielleicht auch einspeisen wolle. Graf von Nesselrode fragt, wie sich solche Anlagen mit der
Freiraumplanung vertrügen. Herr Temburg
betont, dass solche dynamischen Entwicklungen im Freiraumkonzept
selbstverständlich mit berücksichtigt werden, da sie Folge des Strukturwandels
seien. Der Strukturwandel sei ja die Ursache für die Beauftragung des
Freiraumkonzeptes gewesen. Herr
Professor Schurr informiert, dass es bis dato im Außenbereich noch keine
Privilegierung für PV-Anlagen wie bei der Windkraft gebe, bei Novellierung des
Baugesetzbuches aber erwartet werde.