Protokoll:

Gemäß § 41 Abs. 5 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i.V.m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den kreisangehörigen Gemeinden bestellt werden. Diese sind vom Ausschussvorsitzenden zu verpflichten.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.).“

 

Die sachkundigen Bürger Thomas Kaumanns (CDU), Wolfgang Krause (UWG-FW/Zentrum), Dirk Müller (Die Kreistagsgruppe) und Marco Wiens (AfD) wurden in der Sitzung verpflichtet.