Beschluss Nr. 37:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde gibt der Stadt Korschenbroich das Signal, die Planung fortzuführen, die Ergebnisse aber vor weiteren Beschlüssen dem Beirat vorzulegen, da die Inhalte einschließlich der Kompensationsmaßnahmen noch nicht absehbar sind.

 


Protokoll:

 

Herr Dr. Verjans erläuterte auf Bitte des Vorsitzenden die Planungsabsichten der Stadt Korschenbroich für ein neues Wohngebiet im Bereich Steinhausen, Wasserweg. Der vorgelegte Entwurf weiche von den vor Ort getroffenen Absprachen ab. Das Plangebiet liege in seinem nördlichen Teil im Landschaftsschutzgebiet und solle nach der Planung im erforderlichen Umfang daraus entlassen werden, um die Wohnbebauung realisieren zu können, im Übrigen aber im Schutzgebiet verbleiben. Im südlichen Bereich sei ursprünglich Wohnbebauung geplant gewesen. Da dort das Bodendenkmal Burgfeste Steinhausen liege, könne diese Bebauung aber nicht realisiert werden. Nach Absprachen mit dem Beiratsvorsitzenden habe man die geplanten Bauflächen angeordnet. Es sei absprachegemäß auch versucht worden, das Regenrückhaltebecken nach Norden zu verlagern. Dies aber sei an der Position des Eigentümers gescheitert. Daher habe man das Becken wieder in das Landschaftsschutzgebiet verlagern müssen. Für den Bereich der Burgfeste strebe man eine Einbeziehung in das Plangebiet an um dort Kompensationsmaßnahmen vorzusehen und das Bodendenkmal durch gestalterische Bepflanzung sichtbar zu machen. Das Regenrückhaltebecken solle möglichst naturnah gestaltet werden. Man beabsichtige, dem Beirat diese Gestaltungsplanung vorzulegen. Derzeit bitte man um eine positive Grundsatzentscheidung, um das Planverfahren weiterführen zu können. Ohne positives Votum hinsichtlich einer Entlassung des Baugebietes könne man die Planung und die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen nicht weiterführen. Für den Bereich des Bodendenkmals strebe man eine Aufnahme in das Landschaftsschutzgebiet über die Landschaftsplanung an. Dies sei aber ein gesondertes Verfahren.

 

Auf Nachfragen von Beiratsmitglied Bolz zu den erforderlichen Kompensationsmaßnahmen und einer naturnahen Gestaltung des Beckens erläuterte er, dass im Plangebiet Kompensationsmaßnahmen vorgesehen würden, in der Hauptsache als Anpflanzungen von Obstgehölzen und Heckenstrukturen. Diese seien jedoch vom Umfang her nicht ausreichend, so dass man auf externe Maßnahmen zurückgreifen müsse. Das Becken wolle man so naturnah wie möglich gestalten. Eine dauerhafte Wasserfläche sei geplant. Leider sei aus Sicherheitsgründen eine Einzäunung nicht vermeidbar.

 

Beiratsmitglied Bolz wies darauf hin, dass es Becken gebe, die so flach seien, dass ein Zaun nicht erforderlich werde. Man müsse vermeiden, dass das Becken einen Fremdkörper in der Landschaft darstelle.

Dem schloss sich Beiratsmitglied Grimbach an.

 

Herr Dr. Verjans machte darauf aufmerksam, dass der Bereich des Rückhaltebeckens sich in dem Fall stark vergrößern werde.

 

Beiratsmitglied Bolz verdeutlichte, dass derartige Becken auf Jahrhundertregen ausgelegt seien. Es sei nicht damit zu rechnen, dass sich hier zwangsläufig ein Dauereinstau ergebe. Die Bepflanzung könne auf die Feuchtigkeitsverhältnisse eingestellt werden.

 

Vorsitzender Lechner erklärte, dass eine erkennbar technische Anlage hier nicht in die Landschaft passe. Der Raum müsse den Charakter eines Landschaftsschutzgebietes behalten. Wenn das Becken naturnah, flach und ohne Zaun angelegt werde und einen wertvollen Teil der Landschaft darstelle, könne man es seines Erachtens hinnehmen. Anderenfalls müsse die Stadt auf einige Häuser verzichten und damit einen neuen Standort ermöglichen. Zu dem lege er Wert darauf, dass der Bereich des Bodendenkmals als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt werde.

 

Beiratsmitglied Esser bat darum, die Ausführungen von Herrn Dr. Verjans, des Vorsitzenden und der Beiratsmitglieder zu beachten und sich später die Detailplanung im Beirat nochmals vorstellen zu lassen.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks bat um Erläuterung der Alternativenprüfung. Zudem sehe er

kein Erfordernis zur Festsetzung der Burgfeste Steinhausen als Landschaftsschutzgebiet, da diese schon als Bodendenkmal gesichert sei.

 

Herr Dr. Verjans erläuterte, dass verschiedene Standorte zur Erweiterung der Wohnbebauung in Steinhausen untersucht worden seien. Es habe sich herausgestellt, dass keine andere Möglichkeit bestehe, als diesen Standort zu wählen. Ursprünglich sei auch hier in unmittelbarer Nähe eine zusätzliche Bebauung vorgesehen gewesen. In Steinhausen seien mit Ausnahme einiger Baulücken keine weiteren Flächen verfügbar.

Eine Aufnahme des Bereiches des Bodendenkmals in das Landschaftsschutzgebiet sehe er als sinnvoll an, um zu dokumentieren, dass man für Schutzgebiete, die man für andere Nutzungen in Anspruch nehme, auch wertvolle Flächen unter Schutz stelle.

 

Herr Große sah die Festsetzung des Bodendenkmals als Landschaftsschutzgebiet als formelle Frage an. Er sprach sich dafür aus, die Inhalte der Gestaltung dieses Bereiches im aufzustellenden Bebauungsplan festzusetzen, so z. B. die Kompensationsmaßnahmen, die hier konzentriert werden sollten. Es habe hier bereits Überlegungen gegeben, das Bodendenkmal dadurch visuell hervorzuheben.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass es darüber hinaus noch verschiedene weitere Bereche im Landschaftsschutzgebiet gebe, die man von Bebauung frei halten wolle.

Im hier vorgelegten Fall sei die Erschließung gesichert. Es gebe ein öffentliches Interesse an der Bebauung, die er damit grundsätzlich als möglich ansehe.

Er lege großen Wert darauf, dass für die Gärten Vorgaben erarbeitet würden, damit diese sich dem anschließenden Schutzgebiet anpassten.

Beiratsmitglied Grimbach ergänzte dies um Pflegekonzepte für eine dauerhafte Sicherung der Kompensationsmaßnahmen.

 

Beiratsmitglied Brockers unterstützte die Anlage eines flachen Regenrückhaltebeckens, da sich dieses in die umgebende Landschaft einpasse.

 

Im Gegensatz zu Beiratsmitglied Graf von Nesselrode hielten die Beiratsmitglieder Bolz und Grimbach eine teilweise Dauerbespannung auch bei flacher Anlage für möglich.

 

Beiratsvorsitzender Lechner fasste das Ergebnis der bisherigen Diskussion zusammen. Auf seinen Vorschlag hin fasste der Beirat einstimmig ohne Stimmenthaltung folgenden  

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig