Sitzung: 20.05.2010 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/0441/XV/2010
Beschluss:
Der Arbeiterwohlfahrt wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Betriebskosten von 6.000,00 € für den Betrieb der Spielgruppen für das Jahr 2010 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, entspricht 2.000,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2010, gewährt.
Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2011 nachzuweisen.
Die Mittel sind im Haushalt 2010 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Protokoll:
Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss ohne Aussprache einstimmig über den Antrag auf Förderung der Spielgruppen der AWO, Ortsverein Bedburdyck-Gierath.