Protokoll:

Herr Stork stellte als Geschäftsführer des BFZ Schlicherum dieses in Form einer Präsentation vor, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Ausschussmitglied Brand bedankte sich für den Vortrag und betonte die Motivation des Rhein-Kreises Neuss, jungen Menschen – unabhängig von deren individuellen Voraussetzungen – Perspektiven zu eröffnen, besonders im Bereich der Berufsvorbereitung. Vor diesem Hintergrund bedauere sie, dass wichtige Tätigkeitsbereiche des BFZ Schlicherum durch Ausschreibungskriterien eigeschränkt würden. Sie erfragte, ob das BFZ Schlicherum plane, sich auch nicht-staatlichen Stellen zuzuwenden, um neue Tätigkeitsbereiche zu eröffnen und ob bzw. welche Unterstützung der Ausschuss für Soziales und Wohnen dabei begleitend anbieten könne.

Herr Stork erläuterte, die im BFZ Schlicherum beschäftigten Ausbilder würden weiterhin gerne ausbilden, schließlich seien die dafür erforderlichen Kompetenzen und die dafür erforderliche Ausstattung vorhanden. Intern wurden bereits Wege besprochen, ohne Vergaben der Bundesagentur für Arbeit bzw. ohne das Jobcenter auszubilden zu können. Hier seien die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. Es gebe Überlegungen, dies über Kooperationen mit Betrieben, eventuell dem Rhein-Kreis Neuss, mit anderen Trägern oder dem Land NRW zu lösen. Das BFZ Schlicherum plane dahingehend aktiv zu werden.

Ausschussmitglied Bartsch verwies auf das Soziale Handlungskonzept und erkundigte sich, ob dort bereits eine Unterstützung durch Projekte laufe. Er betonte die Wichtigkeit des Zieles, Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und fragte an, ob es dahingehend eine Kooperation mit der Lebenshilfe und den Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Rhein-Kreis Neuss gebe.

Herr Stork bestätigte, dass es Berührungspunkte über die berufsvorbereitende Maßnahme gebe, dies sei allerdings eher die Ausnahme, da sich die Jugendlichen, die zum BFZ Schlicherum kommen würden, nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit zwischen den Werkstätten für Menschen mit Behinderung und dem ersten Arbeitsmarkt bewegen. In jenem Bereich bestehe seitens des BFZ Schlicherum weiterhin der Wille, diese Jugendlichen zu fördern, es sei notwendig, hierfür die weiteren Schritte festzulegen; es bestünden Kooperationen mit der Wirtschaft, hier seien auch die Punkte Verbund- und Auftragsausbildung zu nennen. Es gelte Zielgruppen zu finden und diese anschließend beim BFZ Schlicherum auszubilden.

Ausschussmitglied Wienands ordnete das BFZ Schlicherum als Erfolgsrezept ein und drückte ihre Verwunderung über die Entwicklung hinsichtlich der Ergebnisse der Ausschreibungen aus. Sie bezeichnete das BFZ Schlicherum als Bindeglied zwischen Förder- und Berufsbildungsschulen, insofern sei es eine erhaltenswerte Einrichtung. Sie teile den dringenden Handlungsbedarf, neue Netzwerke herzustellen. Sie erfragte, ob eine Zusammenarbeit mit dem TZ Glehn bestehe. Hinweise des BFZ Schlicherum, wie die Zukunft ausgestaltet werden könne, seien erwünscht und könnten in einem gemeinsamen Gespräch erörtert werden.

Herr Stork bestätigte, dass das TZ Glehn bereits langjähriger Partner sei. Die Vernetzung in die (inklusiven) Schulen sei hervorragend und bis zum Ausschreibungsergebnis selbstverständlich gewesen.

Ausschussmitglied Peters führte aus, dass finanzielle Aspekte im Hinblick auf Ausschreibungen seit jeher eine große Rolle einnähmen, deswegen werde die Qualität bedauerlicherweise oft zurückgestellt, hierüber drückte er seine Verärgerung aus.

Kreisdirektor Brügge führte aus, das Thema Ausschreibungen von Maßnahmen der Arbeitsagentur und des Jobcenters begleite den Ausschuss für Soziales und Wohnen bereits seit längerer Zeit. Der Rhein-Kreis Neuss habe im Hinblick auf die Bundesagentur für Arbeit keine Steuerungsmöglichkeit, hinsichtlich des Jobcenters sei diese begrenzt. Es bestünden Überlegungen seitens des Jobcenters im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu anderen Lösungen zu gelangen. In Bezug auf das Soziale Handlungskonzept gewähre der Rhein-Kreis Neuss dem BFZ Schlicherum im Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von 40.871 € zu den ungedeckten Personal- und Sachkosten (Betriebskosten) für das Projekt „Einsatz eines Vermittlungskoordinators in den Maßnahmen des BFZ Schlicherum“. 

Die vom BFZ Schlicherum dargestellte Erfolgsbilanz werde vom Rhein-Kreis Neuss geteilt. Kreisdirektor Brügge drückte sein Bedauern über die Ausschreibungsergebnisse aus. Hinsichtlich einer der beiden Maßnahmen stehe noch eine Stellungnahme des Jobcenters aus, warum die Option nicht gezogen wurde, erst danach könne die entsprechende Entscheidung beurteilt werden.

Ausschussvorsitzende Reinhold bedankte sich bei Herrn Stork für den Vortrag und führte abschließend aus, dass das Fortbestehen des BFZ Schlicherum ein wichtiges Anliegen des Ausschusses für Soziales und Wohnen sei und ein weiterer Austausch daher wünschenswert sei.