Sitzung: 20.06.2023 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/2897/XVII/2023
Protokoll:
Herr Stork stellte
als Geschäftsführer des BFZ Schlicherum dieses in Form einer Präsentation vor,
welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Ausschussmitglied
Brand bedankte sich für den Vortrag und betonte die Motivation des
Rhein-Kreises Neuss, jungen Menschen – unabhängig von deren individuellen
Voraussetzungen – Perspektiven zu eröffnen, besonders im Bereich der
Berufsvorbereitung. Vor diesem Hintergrund bedauere sie, dass wichtige
Tätigkeitsbereiche des BFZ Schlicherum durch Ausschreibungskriterien
eigeschränkt würden. Sie erfragte, ob das BFZ Schlicherum plane, sich auch
nicht-staatlichen Stellen zuzuwenden, um neue Tätigkeitsbereiche zu eröffnen
und ob bzw. welche Unterstützung der Ausschuss für Soziales und Wohnen dabei
begleitend anbieten könne.
Herr Stork
erläuterte, die im BFZ Schlicherum beschäftigten Ausbilder würden weiterhin
gerne ausbilden, schließlich seien die dafür erforderlichen Kompetenzen und die
dafür erforderliche Ausstattung vorhanden. Intern wurden bereits Wege
besprochen, ohne Vergaben der Bundesagentur für Arbeit bzw. ohne das Jobcenter
auszubilden zu können. Hier seien die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten. Es
gebe Überlegungen, dies über Kooperationen mit Betrieben, eventuell dem
Rhein-Kreis Neuss, mit anderen Trägern oder dem Land NRW zu lösen. Das BFZ
Schlicherum plane dahingehend aktiv zu werden.
Ausschussmitglied
Bartsch verwies auf das Soziale Handlungskonzept und erkundigte sich, ob
dort bereits eine Unterstützung durch Projekte laufe. Er betonte die
Wichtigkeit des Zieles, Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt zu
integrieren und fragte an, ob es dahingehend eine Kooperation mit der
Lebenshilfe und den Werkstätten für Menschen mit Behinderung im Rhein-Kreis
Neuss gebe.
Herr Stork
bestätigte, dass es Berührungspunkte über die berufsvorbereitende Maßnahme
gebe, dies sei allerdings eher die Ausnahme, da sich die Jugendlichen, die zum
BFZ Schlicherum kommen würden, nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit
zwischen den Werkstätten für Menschen mit Behinderung und dem ersten
Arbeitsmarkt bewegen. In jenem Bereich bestehe seitens des BFZ Schlicherum
weiterhin der Wille, diese Jugendlichen zu fördern, es sei notwendig, hierfür
die weiteren Schritte festzulegen; es bestünden Kooperationen mit der
Wirtschaft, hier seien auch die Punkte Verbund- und Auftragsausbildung zu
nennen. Es gelte Zielgruppen zu finden und diese anschließend beim BFZ
Schlicherum auszubilden.
Ausschussmitglied
Wienands ordnete das BFZ Schlicherum als Erfolgsrezept ein und drückte ihre
Verwunderung über die Entwicklung hinsichtlich der Ergebnisse der
Ausschreibungen aus. Sie bezeichnete das BFZ Schlicherum als Bindeglied
zwischen Förder- und Berufsbildungsschulen, insofern sei es eine erhaltenswerte
Einrichtung. Sie teile den dringenden Handlungsbedarf, neue Netzwerke
herzustellen. Sie erfragte, ob eine Zusammenarbeit mit dem TZ Glehn bestehe.
Hinweise des BFZ Schlicherum, wie die Zukunft ausgestaltet werden könne, seien
erwünscht und könnten in einem gemeinsamen Gespräch erörtert werden.
Herr Stork
bestätigte, dass das TZ Glehn bereits langjähriger Partner sei. Die Vernetzung
in die (inklusiven) Schulen sei hervorragend und bis zum Ausschreibungsergebnis
selbstverständlich gewesen.
Ausschussmitglied
Peters führte aus, dass finanzielle Aspekte im Hinblick auf Ausschreibungen
seit jeher eine große Rolle einnähmen, deswegen werde die Qualität
bedauerlicherweise oft zurückgestellt, hierüber drückte er seine Verärgerung
aus.
Kreisdirektor
Brügge führte aus, das Thema Ausschreibungen von Maßnahmen der Arbeitsagentur
und des Jobcenters begleite den Ausschuss für Soziales und Wohnen bereits seit
längerer Zeit. Der Rhein-Kreis Neuss habe im Hinblick auf die Bundesagentur für
Arbeit keine Steuerungsmöglichkeit, hinsichtlich des Jobcenters sei diese
begrenzt. Es bestünden Überlegungen seitens des Jobcenters im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten zu anderen Lösungen zu gelangen. In Bezug auf das Soziale
Handlungskonzept gewähre der Rhein-Kreis Neuss dem BFZ Schlicherum im Jahr
2023 einen Zuschuss in Höhe von 40.871 € zu den ungedeckten Personal- und
Sachkosten (Betriebskosten) für das Projekt „Einsatz eines
Vermittlungskoordinators in den Maßnahmen des BFZ Schlicherum“.
Die vom BFZ
Schlicherum dargestellte Erfolgsbilanz werde vom Rhein-Kreis Neuss geteilt.
Kreisdirektor Brügge drückte sein Bedauern über die Ausschreibungsergebnisse
aus. Hinsichtlich einer der beiden Maßnahmen stehe noch eine Stellungnahme des
Jobcenters aus, warum die Option nicht gezogen wurde, erst danach könne die
entsprechende Entscheidung beurteilt werden.
Ausschussvorsitzende Reinhold bedankte sich bei Herrn Stork für den Vortrag und führte abschließend aus, dass das Fortbestehen des BFZ Schlicherum ein wichtiges Anliegen des Ausschusses für Soziales und Wohnen sei und ein weiterer Austausch daher wünschenswert sei.