Beschluss:

Der evangelischen Kirchengemeinde wird zu voraussichtlichen anerkennungsfähigen Betriebskosten von 8.050,00 € für den Betrieb der Spielgruppen für das Jahr 2010 ein Kreiszuschuss von einem Drittel der Kosten, entspricht 2.683,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2010, gewährt.

Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2011 nachzuweisen.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2010 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschloss einstimmig ohne Aussprache über den Antrag auf Förderung der Spielgruppen der evangelischen Kirchengemeinde Rommerskirchen.