Protokoll:

Gemäß § 41 Abs. 5 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i.V.m. § 8 Abs.

4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse

neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den kreisangehörigen Kommunen bestellt werden. Diese sind vom Ausschussvorsitzenden zu

verpflichten.

 

Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und

Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die

Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen

werde. (So wahr mir Gott helfe.).“

 

In der Sitzung wurde für die CDU-Fraktion der sachkundige Bürger, Herr Reinbert Eitz, als stellvertretendes Mitglied des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschusses

verpflichtet.