Sitzung: 25.05.2023 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/2855/XVII/2023
Beschluss:
1) Der Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, die
Verwaltung zu beauftragen, für die folgende/n Variante/n eine Vorplanung
durchzuführen.
- Neubau mit Wertstoffsortierung
- Umschlag zur Müllverbrennungsanlage
Die Vorplanungen beider Varianten sollen dem Planungs-, Klimaschutz- und
Umweltausschuss am 26.10.2023 vorgestellt werden. Anschließend wird dieser
beraten, welche Variante er dem Kreistag zur Umsetzung vorschlägt.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Kommunen die getrennte
Sammlung des Bioabfalls weiter zu fördern und die Möglichkeit einer Vergärung des
Bioabfalls mit Gewinnung von Biomethan am Standort in Korschenbroich zu prüfen.
Protokoll:
Stellvertretender
Vorsitzender Wappenschmidt
verweist darauf, dass die Thematik „zukünftige Abfallbehandlung im Rhein-Kreis
Neuss“ in der dafür extra angesetzten
Sondersitzung des Planungs-, Klima- und Umweltausschusses am 15.05.2023
bereits intensiv behandelt und bearbeitet worden sei. Er betont, dass
Zielsetzung der heutigen Sitzung die Beschlussempfehlung an den Kreistag sei.
Herr
Prof. Pretz vom beauftragten
Gutachterbüro pbo Ingenieurgesellschaft mbH aus Aachen fasst die ausführliche
Vorstellung der Ergebnisse aus der Sondersitzung vom 15.05.2023 zusammen. Er
informiert über die Ausgangssituation in der Wertstoffsortier- und
Abfallbehandlungsanlage, kurz WSAA:
- Ca.
100.000 t Hausmüll werden in der WSAA pro Jahr mechanisch-biologisch
behandelt
- Aktueller
Betrieb: mechanische Behandlung + biologische Trocknung der feinen
Restmüllanteile mit aktuell ca. 12 % Masseverlust (ehemals 20 %)
- Alter
der Gebäude und der Anlagentechnik: Zwischen 23 und 43 Jahre alt
- Flächige
Korrosion und Querschnittsminderung an Wand- und Dachflächen sowie der
Tragkonstruktion
- Maschinen-
und Verfahrenstechnik am Ende der technischen Lebensdauer, gleichbedeutend
mit einem großen Aufwand für Betrieb und Wartung, es mehren sich die
Ausfallzeiten
- Dringend
erforderlich: Die Sanierung der Dachhaut (ohne Konstruktion) Kostenhöhe
gutachterlich in 2020 auf 5 Mio. € geschätzt.
Herr
Prof. Pretz fasst zusammen, dass
insgesamt 10 verschiedene Varianten zur zukünftigen Abfallbehandlung im
Rhein-Kreis Neuss detailliert durchgeprüft worden seien und verweist auf die
verwendeten Bewertungskriterien:
- Investitionskosten
- Behandlungskosten (vorrangig für die
Entsorgung in einer Müllverbrennungsanlage und den Transport dorthin)
- CO2-Einsparungen
- Recyclingquote
- Energieeffizienz
- Flächenverbrauch, Flächensituation vor
Ort
Als Hauptergebnis seien für die nächste
Planungsphase zwei Vorzugsvarianten
ermittelt worden, zum einen die mechanische Behandlung mit Wertstoffsortierung
und zum anderen der reine Umschlag direkt zu einer MVA.
Abschließend vergleicht Herr Prof. Pretz diese
beiden Varianten direkt, mittels der Bewertungskriterien. Und er zeigt, was die
Umsetzung für die bauliche Situation vor Ort bedeute.
Herr
Quass freut sich auf die
Vorstellung der Ergebnisse des anvisierten detaillierten Vergleichs der beiden
Vorzugsvarianten in der nächsten Sitzung. Herr
Nietsch fragt, warum für den Bau der Anlagen keine Energiebilanzen
ermittelt worden seien. Er befürchte, dass vorher aussortiertes Plastik in den
Müllverbrennungsanlagen als Brennstoff wieder zugegeben werden müsse, da
aufgrund des Wassergehaltes im Restmüll der Brennwert zu gering sei. Herr Prof. Pretz antwortet, dass
aufgrund der weiter zunehmenden getrennten Erfassung des Biomülls der Brennwert
im Restmüll stetig ansteige und die eigenständige Verbrennung somit gesichert
sei. Er ergänzt, dass nur die Energiebilanzen des reinen Anlagenbetriebs
berechnet worden seien, da alles andere, wie z. B. die Bewertung der
verschiedenen Baustoffe und deren Erzeugung, zu spekulativ sei. Herr Küpper ergänzt, dass in der
Variante „mechanische Behandlung und Wertstoffsortierung“ nicht nur der
Kunststoff separiert werden soll sondern auch die Metalle. Diese werden dann
ebenfalls vermarktet und senken dadurch die Behandlungskosten.
Dr.
Freiherr von Canstein hält
die Fokussierung auf die beiden Vorzugsvarianten für nachvollziehbar. Frau Hugo-Wissemann unterstützt im
Namen der Fraktion den Verwaltungsvorschlag. Frau Leiermann erkundigt sich zu Risiken durch hohe EU-Vorgaben und
anstehende Gesetzgebungsverfahren auf dieser Ebene. Herr Prof. Pretz sieht
diesbezüglich keine Probleme. Die wahren Adressaten dieser EU-Vorgaben seien
die Mitgliedsländer, die in Sachen Abfallwirtschaft noch vieles aufzuholen
haben. Alle EU-Vorgaben werden eingehalten. Herr Tressel trägt den Verwaltungsvorschlag ebenfalls mit und
wünscht Informationen zu den Auswirkungen auf die Gebühren. Herr Küpper sagt, dass eine
vergleichende Gebührenkalkulation der beiden Vorzugsvarianten bis zur nächsten
Sitzung des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschusses erstellt werde.
Stellvertretender
Vorsitzender Wappenschmidt stellt
eine breite Zustimmung in Sachen Beschlussempfehlung für den Kreistag fest und
lässt abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig