Beschluss:

1) Der Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, die

Verwaltung zu beauftragen, für die folgende/n Variante/n eine Vorplanung

durchzuführen.

 

  • Neubau mit Wertstoffsortierung
  • Umschlag zur Müllverbrennungsanlage

 

Die Vorplanungen beider Varianten sollen dem Planungs-, Klimaschutz- und

Umweltausschuss am 26.10.2023 vorgestellt werden. Anschließend wird dieser

beraten, welche Variante er dem Kreistag zur Umsetzung vorschlägt.

 

2) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Kommunen die getrennte

Sammlung des Bioabfalls weiter zu fördern und die Möglichkeit einer Vergärung des

Bioabfalls mit Gewinnung von Biomethan am Standort in Korschenbroich zu prüfen.


Protokoll:

Stellvertretender Vorsitzender Wappenschmidt verweist darauf, dass die Thematik „zukünftige Abfallbehandlung im Rhein-Kreis Neuss“ in der dafür extra angesetzten  Sondersitzung des Planungs-, Klima- und Umweltausschusses am 15.05.2023 bereits intensiv behandelt und bearbeitet worden sei. Er betont, dass Zielsetzung der heutigen Sitzung die Beschlussempfehlung an den Kreistag sei. 

Herr Prof. Pretz vom beauftragten Gutachterbüro pbo Ingenieurgesellschaft mbH aus Aachen fasst die ausführliche Vorstellung der Ergebnisse aus der Sondersitzung vom 15.05.2023 zusammen. Er informiert über die Ausgangssituation in der Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage, kurz WSAA:

  • Ca. 100.000 t Hausmüll werden in der WSAA pro Jahr mechanisch-biologisch behandelt
  • Aktueller Betrieb: mechanische Behandlung + biologische Trocknung der feinen Restmüllanteile mit aktuell ca. 12 % Masseverlust (ehemals 20 %)
  • Alter der Gebäude und der Anlagentechnik: Zwischen 23 und 43 Jahre alt
  • Flächige Korrosion und Querschnittsminderung an Wand- und Dachflächen sowie der Tragkonstruktion
  • Maschinen- und Verfahrenstechnik am Ende der technischen Lebensdauer, gleichbedeutend mit einem großen Aufwand für Betrieb und Wartung, es mehren sich die Ausfallzeiten
  • Dringend erforderlich: Die Sanierung der Dachhaut (ohne Konstruktion) Kostenhöhe gutachterlich in 2020 auf 5 Mio. € geschätzt.

 

Herr Prof. Pretz fasst zusammen, dass insgesamt 10 verschiedene Varianten zur zukünftigen Abfallbehandlung im Rhein-Kreis Neuss detailliert durchgeprüft worden seien und verweist auf die verwendeten Bewertungskriterien:

  • Investitionskosten
  • Behandlungskosten (vorrangig für die Entsorgung in einer Müllverbrennungsanlage und den Transport dorthin)
  • CO2-Einsparungen
  • Recyclingquote
  • Energieeffizienz
  • Flächenverbrauch, Flächensituation vor Ort

 

Als Hauptergebnis seien für die nächste Planungsphase zwei Vorzugsvarianten ermittelt worden, zum einen die mechanische Behandlung mit Wertstoffsortierung und zum anderen der reine Umschlag direkt zu einer MVA.

Abschließend vergleicht Herr Prof. Pretz diese beiden Varianten direkt, mittels der Bewertungskriterien. Und er zeigt, was die Umsetzung für die bauliche Situation vor Ort bedeute.

Herr Quass freut sich auf die Vorstellung der Ergebnisse des anvisierten detaillierten Vergleichs der beiden Vorzugsvarianten in der nächsten Sitzung. Herr Nietsch fragt, warum für den Bau der Anlagen keine Energiebilanzen ermittelt worden seien. Er befürchte, dass vorher aussortiertes Plastik in den Müllverbrennungsanlagen als Brennstoff wieder zugegeben werden müsse, da aufgrund des Wassergehaltes im Restmüll der Brennwert zu gering sei. Herr Prof. Pretz antwortet, dass aufgrund der weiter zunehmenden getrennten Erfassung des Biomülls der Brennwert im Restmüll stetig ansteige und die eigenständige Verbrennung somit gesichert sei. Er ergänzt, dass nur die Energiebilanzen des reinen Anlagenbetriebs berechnet worden seien, da alles andere, wie z. B. die Bewertung der verschiedenen Baustoffe und deren Erzeugung, zu spekulativ sei. Herr Küpper ergänzt, dass in der Variante „mechanische Behandlung und Wertstoffsortierung“ nicht nur der Kunststoff separiert werden soll sondern auch die Metalle. Diese werden dann ebenfalls vermarktet und senken dadurch die Behandlungskosten.

Dr. Freiherr von Canstein hält die Fokussierung auf die beiden Vorzugsvarianten für nachvollziehbar. Frau Hugo-Wissemann unterstützt im Namen der Fraktion den Verwaltungsvorschlag. Frau Leiermann erkundigt sich zu Risiken durch hohe EU-Vorgaben und anstehende Gesetzgebungsverfahren auf dieser Ebene. Herr Prof. Pretz sieht diesbezüglich keine Probleme. Die wahren Adressaten dieser EU-Vorgaben seien die Mitgliedsländer, die in Sachen Abfallwirtschaft noch vieles aufzuholen haben. Alle EU-Vorgaben werden eingehalten. Herr Tressel trägt den Verwaltungsvorschlag ebenfalls mit und wünscht Informationen zu den Auswirkungen auf die Gebühren. Herr Küpper sagt, dass eine vergleichende Gebührenkalkulation der beiden Vorzugsvarianten bis zur nächsten Sitzung des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschusses erstellt werde.

Stellvertretender Vorsitzender Wappenschmidt stellt eine breite Zustimmung in Sachen Beschlussempfehlung für den Kreistag fest und lässt abstimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig