Sitzung: 14.06.2023 Kreistag
Vorlage: 014/2845/XVII/2023
Beschluss:
Der
Kreistag beschließt, die beigefügte "Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
über die Kooperation auf dem Gebiet des Vergabewesens zwischen der Stadt
Korschenbroich und dem Rhein-Kreis Neuss“ gem. § 26 Abs. 1 KrO NRW
abzuschließen.
Protokoll:
Kreistagsabgeordneter Dirk Kranefuss erklärte, seine Fraktion begrüße diese interkommunale Zusammenarbeit. Eine Ausweitung auf die anderen Kommunen sei an der Stelle wünschenswert. Er erkundigte sich, wie viel Personalmehr- oder Minderaufwand in den Kommunen dadurch entstehe.
Die Entscheidung über die interkommunale Zusammenarbeit obliege jeder Kommune selbst, das Angebot stehe für alle Kommunen offen, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Ein großer Vorteil liege in der Qualitätssicherung durch eine zentrale Aufgabenwahrnehmung. Die Angaben zum Personalaufwand würden dem Protokoll beigefügt.
Anmerkung der
Verwaltung:
Nach der Vorlage des
Stadtrates Korschenbroich vom 20.06.2023 geht die Stadt von einer dauerhaften
Einsparung in Höhe von jährlich 40.000-50.000 € aus. Da der Kreis auf Basis einer
Kostenerstattung abrechnet, ist die Kooperation erfolgsneutral.
Es bestehen auf dem
Gebiet des Vergabewesens bereits Kooperationen mit den Städten Meerbusch und
Grevenbroich.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig