Sitzung: 14.06.2023 Kreistag
Vorlage: 20/2920/XVII/2023
Beschluss:
Gemäß § 83 GO NRW nimmt der Kreistag die im I. Verzeichnis 2023 unter b. dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.
Protokoll:
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Dirk Kranefuss, dass vom Recht der außerplanmäßigen Aufwendungen jährlich nach Bedarf Gebrauch gemacht wird.