Sitzung: 22.08.2023 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/3133/XVII/2023
Protokoll:
Ausschussmitglied Ladeck führte zu den
Nachfragen von Ausschussmitglied Peters aus, dass es keine rechtlichen
Grundlagen für eine solche Förderung gibt und diese folglich widerrechtlich
sei. Eine anderweitige Regelung bei Städten und Gemeinden wird als äußerst
kritisch angesehen. Kreisdirektor Brügge ergänzte hierzu, das Art. 1 III
und 20 III GG eine Bindung für jedes staatliche Handeln an die bestehenden
Gesetze vorsieht. Die Ansicht des rhein-Kreises wird auch vom Landkreistag
bestätigt. Sobald der Gesetzgeber bzw. die Tarifvertagsparteien eine
entsprechende Regelung ermöglichen, wird der Rhein-Kreis aktiv tätig werden.
Ausschussmitglied Peters fragte nach, ob
Maßnahmen seitens des Kreises initiiert werden könnten, um eine höhere
Akzeptanz des ÖPNVs zu erreichen. Kreisdirektor Brügge verwies hierzu
auf den Personalausschuss, welcher originär für diese Thematik zuständig ist,
da hier u.a. auch die Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung und
-gewinnung eine wesentliche Rolle spielen.