Protokoll:

Ausschussmitglied Ladeck führte zu den Nachfragen von Ausschussmitglied Peters aus, dass es keine rechtlichen Grundlagen für eine solche Förderung gibt und diese folglich widerrechtlich sei. Eine anderweitige Regelung bei Städten und Gemeinden wird als äußerst kritisch angesehen. Kreisdirektor Brügge ergänzte hierzu, das Art. 1 III und 20 III GG eine Bindung für jedes staatliche Handeln an die bestehenden Gesetze vorsieht. Die Ansicht des rhein-Kreises wird auch vom Landkreistag bestätigt. Sobald der Gesetzgeber bzw. die Tarifvertagsparteien eine entsprechende Regelung ermöglichen, wird der Rhein-Kreis aktiv tätig werden.

 

Ausschussmitglied Peters fragte nach, ob Maßnahmen seitens des Kreises initiiert werden könnten, um eine höhere Akzeptanz des ÖPNVs zu erreichen. Kreisdirektor Brügge verwies hierzu auf den Personalausschuss, welcher originär für diese Thematik zuständig ist, da hier u.a. auch die Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung und -gewinnung eine wesentliche Rolle spielen.