Beschlussempfehlung:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Anlage einer Furt am Gillbach westlich Anstel anstelle einer Brücke nach den Vorlagen zur heutigen Sitzung.


Protokoll:

Der Vorsitzende erläuterte den Anlass und den Zweck der geplanten Maßnahme. Die Furt diene als Ersatz für Reiterinnen und Reiter für die ehemals dort vorhandene Brücke im Zuge eines bestehenden Wirtschaftsweges entlang des ehemaligen strategischen Bahndamms. Die noch aufstehenden Widerlager als Rest der Brücke würden in dem Zusammenhang beseitigt. Der Eingriff sei minimal.

 

Weitere Wortmeldungen hierzu lagen nicht vor.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.