Beschlussempfehlung:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Errichtung von Tiefenerdern der Air Liquide Deutschland GmbH nach den Vorlagen zu diesem Tagesordnungspunkt.


Protokoll:

Nach Erläuterung des Umfangs und des Erfordernisses der Maßnahme zur Sicherung des Leitungsbetriebs fasste der Naturschutzbeirat den vorgeschlagenen Beschluss.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.