Protokoll:

Ausschussvorsitzender Demmer wies auf die Bitte des VRR hin, auf eine zügige Nahverkehrsplanung vor Ort zu achten und schlug vor, nach dem geplanten Beschluss zum Mobilitätskonzept in 2025 direkt mit der Nahverkehrsplanung zu beginnen um sie später im Hinblick auf die Vergabe zu aktualisieren.

 

Dipl. Ing Stiller machte deutlich, dass der Nahverkehrsplan die Grundlage für die bestehenden Verträge mit den Verkehrsunternehmen ist. Er führte aus, dass die Fertigstellung des VRR-Nahverkehrsplans für 2025 vergleichbar mit der Zeitschiene des integrierten Mobilitätskonzeptes für die zukünftige Gestaltung des ÖPNV ist; daher ist es sinnvoll, eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Zeitraum nach der Fertigstellung des Mobilitätskonzeptes und vor der nächsten Vergabe der Verkehrsleitungen im Jahr 2029 zu positionieren.

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