Beschlussempfehlung:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Anlage eines Erinnerungspfades am Memoryzentrum, Neuss, entsprechend der vorgestellten Planung.


Protokoll:

Vorsitzender Grimbach erinnerte daran, dass dieses Projekt bereits 2016 diskutiert worden sei. Vom Parkplatz an der Steinhausstraße ausgehend solle hier an einem Weg ein Erinnerungspfad für die zum Teil an Demenz erkrankten Menschen geschaffen werden. Dies sei ein Eingriff in das geschützte kleine Gebiet. Man müsse aber bedenken, dass den Menschen die Möglichkeit eröffnet werden müsse, hier die Natur mit den Sinnen zu erleben. Dies werde deutlich, wenn man sich die einzelnen geplanten Stationen mit Bänken, Tafeln, Skulpturen usw. ansehe. Die Sinne sollten hierdurch wieder angesprochen werden.

Er könne aus seiner Sicht dem unter sozialen Gesichtspunkten nichts entgegenhalten.

 

Beiratsmitglied Arndt wies auf die Entwicklung in diesem Gebiet seit der Zeit der damals dort vorhandenen Kleingärten hin. Man habe sich seinerzeit darauf geeinigt, dass die Kleingärten beseitigt und neben dem Parkplatz eine dem Landschaftsschutzgebiet gerecht werdende aufgelockerte Bepflanzung angelegt würden. Dass es sich um einen Ort der Erholung für die Menschen handeln könne, wurde auch im Hinblick auf Wegeführungen bedacht. Insoweit könne man der Planung nicht widersprechen.

Sie bar ergänzend um Erläuterungen zu der angesprochenen Amphibienschutzanlage.

 

Beiratsmitglied Bolz erklärte, dass er den Bereich sehr gut kenne. Die Amphibienschutzanlage betreffe nur den Parkplatz an sich. Der Parkplatz sei gegen das umliegende Gebiet abgeschottet. Hier sei eine Amphibiensperre, über deren Sinn man streiten könne.

Der in der Planung verzeichnete Weg bestehe bereits. Er könne dem Vorhaben nicht widersprechen.

Beiratsmitglied Bolz wie ergänzend darauf hin, dass das im Landschaftsplan hier dargestellte Entwicklungsziel allerdings obsolet, da der alte Bebauungsplan neben Fläche für die Forstwirtschaft und Wassergewinnungsfläche nicht festsetze. Er bitte die Verwaltung, dies bei einer der nächsten Anpassungen zu ändern.

 

Beiratsmitglied Arndt stimmte dem zu und bat darum, die Bereiche entlang des Nordkanals sachgerecht mit Blick auf den Biotopverbund darzustellen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei einer Stimmenthaltung.