Protokoll:

 

Frau Brand fragte beim Antragsteller Bündnis 90/Die Grünen an, ob die Antwort auf den Antrag bezüglich der „Prävention durch den Kreis”, weitere Fragen aufgeworfen habe.

 

Zu Punkt vier der Beantwortung gab es noch eine Folgefrage. Hier ging es um schlecht oder unversorgte Personen, die tot aus ihrer Wohnung geborgen werden. Hier wurde von der Verwaltung die Antwort gegeben, dass man die Frage aus Gründen des Verfahrungsablaufs nicht beantworten könne. Es soll wohl andere Kreise geben, die hierzu Statistiken haben. Hier bräuchte man auch nicht Zahlen zu diesem Jahr, aber vielleicht der vorigen Jahre. Bestehe hier die Möglichkeit, diese Zahlen noch zu bekommen?

 

Antwort durch Frau Albrecht und Herr Küpper:

Das Problem ist, dass es hierzu derzeit kein Messinstrument gibt. Zum einen liegt dies daran, dass es keine konkrete Definition dazu gebe, wann man als schlecht bzw. unterversorgt gilt. Es lässt sich zudem nicht wirklich ermitteln, ob die verstorbene Person unterversorgt und vereinsamt war oder nicht. Ein deutschlandweites Register gebe es hierzu auch nicht.

 

Dem Protokoll soll beigefügt werden, ob und wie andere Kreise diese Zahlen tatsächlich beziehen können.  

 

Nachtrag zum Protokoll: Es wurde in umliegenden Gesundheitsämtern (Viersen, Düsseldorf, Mönchengladbach) nachgefragt, ob und wie Daten dieser Art erhoben werden. Da niemand Daten dieser Art erhebt, wurde die Suche auch auf die Niederlande ausgeweitet, aber auch hier gab es, laut Kontaktperson im GGD Zuid Limburg, keine entsprechenden Datensammlungen.