Sitzung: 25.09.2023 Finanzausschuss
Gemäß § 41 Abs. 5 der
Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i.V.m. § 8
Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der
Ausschüsse neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger
aus den kreisangehörigen Gemeinden bestellt werden. Diese sind vom
Ausschussvorsitzenden zu verpflichten.
Die
Verpflichtungsformel lautet:
Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach
bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes
und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen
werde. So wahr mir Gott helfe.
Ausschussvorsitzender
Herr Stefan Schmitz bittet die Anwesenden sich von den Plätzen zu erheben.
Sodann verließt der sachkundige Bürger Herr Mathias Christopher Krämer (Die
Kreistagsgruppe) die Verpflichtungsformel und unterzeichnet diese in Textform.