Beschluss:

Die Dienstanweisung Finanzbuchhaltung vom 03.07.2023 wird zur Kenntnis genommen.

 


Protokoll:

Kreiskämmerer Stiller erläutert, dass die Dienstanweisung Finanzbuchhaltung in regelmäßigen Abständen an die Gegebenheiten angepasst werde. In diesem Fall würden

der elektronische Rechnungsworkflow und neue Zahlungsmethoden in der Kreisverwaltung eingeführt.