Beschluss:

Der Finanzausschuss beschließt das dargelegte Verfahren zum Umgang mit Überschüssen im Jahresabschluss einstimmig.

 


Protokoll:

Von allen Teilnehmern wird die einheitliche Regelung zur Verwendung von im Jahresabschluss festgestellten Überschüssen begrüßt.