Sitzung: 16.11.2023 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 61/3416/XVII/2023
Protokoll:
Der Ausschussvorsitzende begrüßte den
Geschäftsführer des Zweckverbandes Landfolge Garzweiler, Herr Volker
Mielchen, zur Vorstellung des aktuellen Sachstands Rheinisches Radrevier.
Herr Mielchen erläuterte die Zuständigkeit des Zweckverbandes zur Erarbeitung
eines über die kommunalen Grenzen hinweg gehenden Radverkehrsnetzes. Er gab
einen Überblick über die verschiedenen möglichen Kategorien und
Trassenführungen, und machte deutlich, dass die Basisnetze nicht betrachtet
werden. Herr Mielchen wies auch darauf hin, dass das Land NRW das landesweite
Netz der Radschnellverbindungen entwickelt und die Umsetzung durch die
zuständigen Baulastträger erfolgen muss. Die aktuellen Förderanträge
finanzieren zum einen das Projektmanagement sowie eine
Machbarkeitsstudie pro Projektpartner, um die anspruchsvollen Planungs- und
Bauvorhaben zu beschleunigen. Für die Verbindung zwischen Neuss und Oberzentrum
Mönchengladbach wurde gerade eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Der
Planungsprozess wird mit den Kommunen im Kreis geführt. Eine weitere
Machbarkeitsstudie für den Korridor von Mönchengladbach zum Mittelzentrum
Grevenbroich über Jüchen ist noch nicht ausgeschrieben. Er erläuterte das
Vorgehen im Rahmen der Machbarkeitsstudie und machte deutlich, dass
verantwortlich in der Umsetzung bei Schnellverbindungen das Land über den
Landesbetrieb ist. Er hob die Bedeutung der Radvorrangrouten mit
Verbindungspotential für ca. 500 Personen/Tag hervor, für die die Kommunen zuständig
sind. Herr Mielchen wies auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten aus dem
Strukturwandeltopf Rheinisches Revier hin und bot Unterstützung in
Antragsverfahren und Planungen an. In dem Zusammenhang betonte er auch, dass
das alltagstaugliche Radverkehrsnetz an die ÖPNV-Verbindungen angedockt werden
muss.
Ausschussmitglied Wollbold erkundigte sich, inwiefern Radschnellverbindungen
aus dem Gesamtregionalen Radverkehrskonzept in die Liste des Landes eingepflegt
werden. Außerdem erkundigte sie sich nach einem Umsetzungsplan für die
Radvorrangrouten. Herr Mielchen legte dar, dass davon auszugehen ist, dass auf
Grundlage der Machbarkeitsstudien die Trassen berücksichtigt werden. Ein
Umsetzungskonzept des Landes gibt es nicht. Der Zweckverband koordiniert in die
Kreise, die die Abstimmung mit den Kommunen durchführen müssen.
Ausschussmitglied Gand machte deutlich, dass die Bedarfe für eine
Radwegeverbindung zwischen Grevenbroich und Bedburg gestiegen sind. Er regte an
zu prüfen, inwieweit ein zusätzlicher Bedarf entlang der Grubenrandstraße und
über die Königsberger Höhe besteht. Herr Mielchen wies darauf hin, dass die
Verbindung im Konzept bereits berücksichtigt wird. Auf die Frage von Ausschussmitglied
Leiermann nach den Planverfahren erläuterte Dipl.-Ing. Stiller die Möglichkeiten, lange Strecken
in Teilabschnitten zu planen und hieran die Planverfahren auszurichten, z. B.
bei kompletten Neubauten oder Radwegverbreiterungen über
Planfeststellungsverfahren. Innerörtlich ggfs. über Bebauungsplanverfahren oder
Entfall von Planverfahren bei Markierungslösungen. Herr Mielchen ergänzte, dass
die entsprechenden Planungsverfahren in den Machbarkeitsstudien erarbeitet
werden. Herr Adamsky vom ADFC, unterstrich die Bedeutung der
Verbindung zwischen Grevenbroich und Bedburg und appellierte, bei der Planung
einer Radvorrangroute auf eine fahrradgerechte Ertüchtigung an der L116 zu
achten.
Auf seine Frage hinsichtlich der Federführung für
die zwei genannten Projekte führte Herr Mielchen aus, dass die Federführung
beim Zweckverband Landfolge Garzweiler liegt.
Zur Frage hinsichtlich der Anbindung des RS5
in Neuss machte Mobilitätsmanagerin Smentkowski deutlich, dass
die Stadt Neuss plant, diese Machbarkeitsstudie zu nutzen, um an die bereits
bestehenden Planungen des RS5 anzubinden.
Ausschussmitglied Banse äußerte Bedenken hinsichtlich der extremen Breite
der Suchräume und erkundigte sich, ob bereits eine feste Fixierung auf einen
Knotenpunkt zwischen diesen beiden Trassen schon ausgemacht wurde. Herr
Mielchen erklärte, dass dies durch die Machbarkeitsstudien ermittelt wird und
zu berücksichtigen ist. Dipl.-Ing. Stiller führte aus, dass die Breite
der Korridore sinnvoll für die Untersuchung unterschiedlicher Führungen ist.
Herr Mielchen bestätigte die Aussage von Ausschussmitglied
Wollbold, dass für die Radvorrangrouten keine Machbarkeitsstudien notwendig
sind. Kreis und Kommunen können daher gleich in die Planungen gehen, bei den
anderen Radwegverbindungen müssen die Trassen erst festgelegt werden.