Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende begrüßte den Geschäftsführer des Zweckverbandes Landfolge Garzweiler, Herr Volker Mielchen, zur Vorstellung des aktuellen Sachstands Rheinisches Radrevier. Herr Mielchen erläuterte die Zuständigkeit des Zweckverbandes zur Erarbeitung eines über die kommunalen Grenzen hinweg gehenden Radverkehrsnetzes. Er gab einen Überblick über die verschiedenen möglichen Kategorien und Trassenführungen, und machte deutlich, dass die Basisnetze nicht betrachtet werden. Herr Mielchen wies auch darauf hin, dass das Land NRW das landesweite Netz der Radschnellverbindungen entwickelt und die Umsetzung durch die zuständigen Baulastträger erfolgen muss. Die aktuellen Förderanträge finanzieren zum einen das Projektmanagement sowie eine Machbarkeitsstudie pro Projektpartner, um die anspruchsvollen Planungs- und Bauvorhaben zu beschleunigen. Für die Verbindung zwischen Neuss und Oberzentrum Mönchengladbach wurde gerade eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Der Planungsprozess wird mit den Kommunen im Kreis geführt. Eine weitere Machbarkeitsstudie für den Korridor von Mönchengladbach zum Mittelzentrum Grevenbroich über Jüchen ist noch nicht ausgeschrieben. Er erläuterte das Vorgehen im Rahmen der Machbarkeitsstudie und machte deutlich, dass verantwortlich in der Umsetzung bei Schnellverbindungen das Land über den Landesbetrieb ist. Er hob die Bedeutung der Radvorrangrouten mit Verbindungspotential für ca. 500 Personen/Tag hervor, für die die Kommunen zuständig sind. Herr Mielchen wies auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten aus dem Strukturwandeltopf Rheinisches Revier hin und bot Unterstützung in Antragsverfahren und Planungen an. In dem Zusammenhang betonte er auch, dass das alltagstaugliche Radverkehrsnetz an die ÖPNV-Verbindungen angedockt werden muss.

 

Ausschussmitglied Wollbold erkundigte sich, inwiefern Radschnellverbindungen aus dem Gesamtregionalen Radverkehrskonzept in die Liste des Landes eingepflegt werden. Außerdem erkundigte sie sich nach einem Umsetzungsplan für die Radvorrangrouten. Herr Mielchen legte dar, dass davon auszugehen ist, dass auf Grundlage der Machbarkeitsstudien die Trassen berücksichtigt werden. Ein Umsetzungskonzept des Landes gibt es nicht. Der Zweckverband koordiniert in die Kreise, die die Abstimmung mit den Kommunen durchführen müssen.

 

Ausschussmitglied Gand machte deutlich, dass die Bedarfe für eine Radwegeverbindung zwischen Grevenbroich und Bedburg gestiegen sind. Er regte an zu prüfen, inwieweit ein zusätzlicher Bedarf entlang der Grubenrandstraße und über die Königsberger Höhe besteht. Herr Mielchen wies darauf hin, dass die Verbindung im Konzept bereits berücksichtigt wird. Auf die Frage von Ausschussmitglied Leiermann nach den Planverfahren erläuterte Dipl.-Ing.  Stiller die Möglichkeiten, lange Strecken in Teilabschnitten zu planen und hieran die Planverfahren auszurichten, z. B. bei kompletten Neubauten oder Radwegverbreiterungen über Planfeststellungsverfahren. Innerörtlich ggfs. über Bebauungsplanverfahren oder Entfall von Planverfahren bei Markierungslösungen. Herr Mielchen ergänzte, dass die entsprechenden Planungsverfahren in den Machbarkeitsstudien erarbeitet werden. Herr Adamsky vom ADFC, unterstrich die Bedeutung der Verbindung zwischen Grevenbroich und Bedburg und appellierte, bei der Planung einer Radvorrangroute auf eine fahrradgerechte Ertüchtigung an der L116 zu achten.

Auf seine Frage hinsichtlich der Federführung für die zwei genannten Projekte führte Herr Mielchen aus, dass die Federführung beim Zweckverband Landfolge Garzweiler liegt.

Zur Frage hinsichtlich der Anbindung des RS5 in Neuss machte Mobilitätsmanagerin Smentkowski deutlich, dass die Stadt Neuss plant, diese Machbarkeitsstudie zu nutzen, um an die bereits bestehenden Planungen des RS5 anzubinden.

Ausschussmitglied Banse äußerte Bedenken hinsichtlich der extremen Breite der Suchräume und erkundigte sich, ob bereits eine feste Fixierung auf einen Knotenpunkt zwischen diesen beiden Trassen schon ausgemacht wurde. Herr Mielchen erklärte, dass dies durch die Machbarkeitsstudien ermittelt wird und zu berücksichtigen ist. Dipl.-Ing. Stiller führte aus, dass die Breite der Korridore sinnvoll für die Untersuchung unterschiedlicher Führungen ist.

Herr Mielchen bestätigte die Aussage von Ausschussmitglied Wollbold, dass für die Radvorrangrouten keine Machbarkeitsstudien notwendig sind. Kreis und Kommunen können daher gleich in die Planungen gehen, bei den anderen Radwegverbindungen müssen die Trassen erst festgelegt werden.