Protokoll:

Nach § 62 KrO sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreisausschusses zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies auf die besondere Bedeutung der Kreisausschussmitglieder als Ehrenbeamte hin.

 

Er vereidigte den anwesenden Kreistagsabgeordneten Christof Rausch als stellvertretendes Kreisausschussmitglied durch Vorlesen folgender Verpflichtungsformel, die von dem Kreistagsabgeordneten nachgesprochen wurde:

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“

 

Die Ernennungsurkunde wurde an Kreistagsabgeordneten Christof Rausch ausgehändigt.