Beschlussempfehlung:

Der Stadt Jüchen wird auf Grundlage des Beschlusses des Kreisjugendhilfeausschusses vom 27.10.2021 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen zu den anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen, die auch für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren geeignet sind, auf der Stadionstraße in Jüchen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 2.425.000,00 Euro zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 4.850.000,00 Euro gewährt.

 

Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den U6-Ausbau reduzieren den Zuschuss gemäß des o.a. Beschlusses des Kreisjugendhilfeausschusses vom 27.10.2021.

 

Die Fördermittel werden zu 35% mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu 30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

 

Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt 30 Jahre, die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre.

 

Die Mittel sind anteilig im Haushalt 2023 und im Haushalt 2024 im Produktplan 060 361 010 eingeplant und stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2024 zur Verfügung.

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: