Sitzung: 02.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/3375/XVII/2023
Beschlussempfehlung:
Der Stadt Jüchen wird auf Grundlage des
Beschlusses des Kreisjugendhilfeausschusses vom 27.10.2021 zur
Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen zu den
anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Errichtung einer
Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen, die auch für die Betreuung von Kindern
unter drei Jahren geeignet sind, auf der Stadionstraße in Jüchen ein Zuschuss
in Höhe von bis zu 2.425.000,00 Euro zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in
Höhe von 4.850.000,00 Euro gewährt.
Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den
U6-Ausbau reduzieren den Zuschuss gemäß des o.a. Beschlusses des
Kreisjugendhilfeausschusses vom 27.10.2021.
Die Fördermittel werden zu 35% mit
Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu 30 % nach Fertigstellung
ausgezahlt.
Die Zweckbindung für die Baumaßnahme beträgt
30 Jahre, die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre.
Die Mittel sind anteilig im Haushalt 2023
und im Haushalt 2024 im Produktplan 060 361 010 eingeplant und stehen
vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2024 zur Verfügung.
Protokoll:
Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: