Beschlussempfehlung:

Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter Rommerskirchen erhält gemäß Position 6.2.10.1 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 158.751,66 € für die Maßnahmen zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen der Sanitäranlagen einen Zuschuss aus Mitteln der Jugendamtsumlage von 79.375,83 €, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel in 2024 und entsprechender Haushaltsgenehmigung.

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss traf ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: