Sitzung: 02.11.2023 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/3381/XVII/2023
Beschlussempfehlung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Peter Rommerskirchen erhält gemäß
Position 6.2.10.1 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in
Höhe von 158.751,66 € für die Maßnahmen zur Durchführung der
Sanierungsmaßnahmen der Sanitäranlagen einen Zuschuss aus Mitteln der
Jugendamtsumlage von 79.375,83 €, vorbehaltlich der Bereitstellung der
Haushaltsmittel in 2024 und entsprechender Haushaltsgenehmigung.
Protokoll:
Der Kreisjugendhilfeausschuss traf ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: