Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Beseitigung von Gehölzen im Kerngelände der Landesgartenschau Neuss 2026 entsprechend der Vorlage zur heutigen Sitzung.


Protokoll:

Beiratsvorsitzender Grimbach wies darauf hin, dass hier mit Blick auf die Zeit eine Entscheidung zu treffen sei.

Man sei im Spannungsfeld zwischen dem Bestreben, möglichst viel zu erhalten, und auf der anderen Seite die Maßnahmen nach der Planung umzusetzen. Der Naturschutzbeirat sei gehalten, Anregungen und Hinweise hierzu zu geben, um die Vereinbarkeit der Planung mit Naturschutz und Landschaftspflege zu sichern. Dies werde im Verlauf des gesamten Prozesses auch erfolgen. Hierbei seien auch die in den beiden vorgelegten Anträgen angesprochenen Punkte zu beraten.

Zunächst stehe die Entscheidung über die beantragte Beseitigung von Gehölzen an.

 

Frau Nothnagel verwies auf die vorgelegten Unterlagen. Anwesend sei auch Herr Dormels, der die Landschaftspflegerische Begleitplanung formuliert habe.

Ziel der Planung sei es, einen Park zu gestalten, der möglichst viele naturnahe Elemente beinhalten, aber auch ein großes Angebot an Erholungseinrichtungen für die Menschen umfassen solle. Dies stehe insgesamt im Einklang mit den Festsetzungen des Landschaftsplanes für diesen Bereich. Man sei bestrebt, so behutsam wie möglich mit dem Bestand im Plangebiet umzugehen; an einigen Stellen seien jedoch Eingriffe nicht vermeidbar. Dies betreffe insbesondere die Herstellung der nach der Planung vorgesehenen neuen Eingangssituationen. Der Park habe heute eigentlich nur einen Eingang und eine Straße, die die Zentrale Unterbringungseinrichtung bzw. die Grünflächenunterhaltung erschließe. Geplant seien fünf Eingänge, auch um den Park mit den neu entstehenden Quartieren gut zu verbinden.

Der gesamte Park liege drei bis vier Meter unter dem umgebenden Niveau. Es sei erforderlich, die Zugänge in den dadurch gegebenen Böschungssituationen durch auszubildende Rampen mit weniger als sechs Prozent Gefälle barrierefrei zu gestalten. In einem anderen Fall seien Gehölzbeseitigungen notwendig, um eine Sichtachse herzustellen, dies aber ohne Entnahme von Bäumen.

Der gestellte Befreiungsantrag umfasse das maximal Notwendige im Sinne einer Worst-Case-Betrachtung, wie formuliert sei. Man sei selbstverständlich darauf bedacht, deutlich darunter zu bleiben, sowohl was die mit rund 37.000 qm angegebenen Gehölzflächen betreffe, als auch die Anzahl der Bäume, die derzeit mit 95 vermutet werde. Zunächst sei die Rodung von Gehölzen vorgesehen, um die Situation im Detail einmessen und betrachten zu können, da manche Bereiche derzeit nicht zugänglich seien. Jeder einzelne Baum werde dann nochmals geprüft und, so weit wie eben möglich, erhalten. Über das Ergebnis dieser Einzelfallprüfung werde man gerne berichten, dies in der Hoffnung, deutlich unter den angegebenen Zahlen zu liegen.

Gewisse Rodungen seien zur Realisierung des Bürgerparks unumgänglich und man bitte um die Zustimmung des Beirates hierzu.

 

(Anmerkung der Verwaltung zu den differierenden Zahlen der zu fällenden Bäume: In der Vorlage wird die Anzahl der zu fällenden Bäume mit 235 angegeben. Dies trifft nach nochmaliger Rücksprache mit der Landesgartenschau GmbH nicht zu und beruht auf einer missverständlichen Darstellung im Rodungsplan. Tatsächlich ist die Fällung von höchstens 95 Bäumen vorgesehen. Bei 140 Bäumen handelt es sich im Wesentlichen um Großsträucher und Pappelschösslinge, die in der Angabe der flächigen Rodung bereits enthalten sind.)

 

Herr Küpper dankte Frau Nothnagel für die Erläuterungen und verwies für weitere Details auf die umfangreichen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt.

Zu den Gehölzfällungen seien zwei Anträge gestellt worden, die den Beiratsmitgliedern aufgrund der Kurzfristigkeit als Tischvorlage vorlägen.

Der BUND Neuss-Kaarst fordere einen gutachtlichen Nachweis, dass die geplanten Neupflanzungen von 2.400 Bäumen die stadtklimatische Funktion nicht beeinträchtigten. Weiterhin beantrage der BUND, dass die artenschutzrechtliche Stellungnahme wegen vorgeschlagener erfolgloser CEF-Maßnahmen als nicht ausreichend betrachtet werde und dass ein Schwalbenhaus auf dem Gelände installiert werde.

 

Frau Nothnagel erläuterte, dass die stadtklimatische Ausgleichsfunktion des Geländes auch eine landschaftsplanerische Zielsetzung sei. Die Stadt Neuss erarbeite gerade ein neues Klimaanpassungskonzept, in welchem auch diese Fragestellungen dargestellt würden. Dieses liege in der Endfassung noch nicht vor; gleichwohl habe man bereits Aussagen erhalten, die man mit der Endfassung gerne noch belegen werde. Danach sei der Rennbahnpark durch seine eingetiefte Lage kein Kaltluftentstehungsgebiet mit Kühlungsfunktion für die Innenstadt von Neuss. Die kühle Luft fließe hier nicht in die Innenstadt ab, sondern werde höchstens in Richtung Hafenbecken I abgeführt.

Tagsüber sei ein Luftstrom von West nach Ost, also in Richtung Rhein, festgestellt worden, nachts etwa von Süden nach Norden. Es gebe keinen Nachweis einer Belüftungsfunktion für die Innenstadt. Gegen die vorgesehenen Pflanzungen bestünden von daher keine Bedenken.

Wichtig für die Menschen sei die Funktion des Geländes als Abkühlungsraum, insbesondere durch den Schattenwurf.

 

Beiratsmitglied Arndt betonte, dass ihr diese Argumentation der Stadtverwaltung bekannt sei. Gleichzeitig gebe es jedoch eine Auflage für die Nutzung des Wendersplatzes, die die Bauhöhen auf 25 Meter beschränke, damit eine Luftströmung nicht verhindert werde. Dies sei Aussage eines Gutachtens, welches sie selbst nicht kenne, und darin dokumentiert.

Soweit ihr bekannt sei, seien 2008 seitens der Kreisverwaltung Auflagen gegenüber der Stadt Neuss gemacht worden. Dass keine größeren Gruppierungen von Bäumen gepflanzt werden dürften, da diese sonst Luftbewegungen verhindern würden. Dies sei vergleichbar mit dem Jostensbusch, der die Strömung von Westen her abhalte. Aus ihrer Sicht sei die Vorlage eines Gutachtens vor einer Entscheidung daher wichtig.

In ihrem Antrag habe sie zudem darum gebeten, dass man dem Beirat die Unterlagen der Kreisverwaltung aus dem Jahr 2008 zur Kenntnis geben möge.

 

Herr Küpper fasste zusammen, dass der BUND ein klimatisches Gutachten gefordert habe. Dieses sei, wie man soeben gehört habe, in Bearbeitung. Damit sei dem Antrag vollumfänglich entsprochen.

Heute stehe aber der Antrag auf Zulassung der erforderlichen Rodungen zur Entscheidung an. Pflanzungen seien noch nicht thematisiert worden.

 

Beiratsvorsitzender Grimbach stimmte dem zu. Man wolle dem Gutachten nicht vorgreifen.

 

Beiratsmitglied Arndt betonte, dass man heute über Fällungen entscheiden solle, für die 2.400 Bäume neu gepflanzt würden. Es sei daher zusammenhängend zu betrachten und zu entscheiden, ob dies überhaupt möglich sei. Es fehlten die erforderlichen Unterlagen.

 

Herr Küpper verwies nochmals darauf, dass es heute um die Fällung von Bäumen gehe, wodurch das Stadtklima in diesem Sinne sicher nicht negativ beeinflusst werde.

 

Vorsitzender Grimbach stellte heraus, dass auch die Funktion als Erholungsraum für die Menschen mit seiner Abkühlungsfunktion nicht unberücksichtigt bleiben dürfe. Was das abschließende Ergebnis des Gutachtens angehe, werde man dies zu gegebener Zeit sehen.

Zu den weiteren Teilen des Antrags bezüglich der CEF-Maßnahmen und des Schwalbenhauses ergänzte Frau Arndt, dass sie nicht habe feststellen können, wo welche Arten festgestellt worden seien und die Stallgebäude 4 und 5 mit Blick auf den geplanten Abbruch versiegelt gewesen seien und kein Ein- oder Auswechseln von Tieren mehr möglich gewesen sei. Es liege ihr kein Gutachten dazu vor, inwieweit hier ein Ausgleich erforderlich sei.

 

Vorsitzender Grimbach stellte fest, dass dies nicht Gegenstand der heute anstehenden Entscheidung sei. Diese Frage seien sicher in anderem Zusammenhang zu berücksichtigen und, soweit erforderlich, einer Lösung zuzuführen, die mit Sicherheit auch gefunden würden.

 

Herr Küpper erklärte, dass die Sorge um die Schwalben nachvollziehbar sei. Heute gehe es jedoch um die Frage der Gehölzrodungen.

Über die Frage erforderlicher CEF-Maßnahmen für Rauchschwalben müsse im Licht der Aufgabe der Tierhaltung auch fachlich noch diskutiert werden.

 

Frau Nothnagel erläuterte, dass der Abriss eines von drei Gebäudekomplexen geplant sei. Der Abbruchzeitraum sei bewusst in den Winter gelegt worden.

Ein zweiter Komplex, der auch nach Mitteilung des BUND Schwalbennester umfasse, werde einschließlich der Nester erhalten.

Mit dem BUND sei darüber hinaus abgestimmt worden, dass ein Schwalbenhaus gebaut werden könne und den Standort im direkten Umfeld der ehemaligen Stallungen besprochen. Man habe ein großes Interesse daran, den Schwalben dort gute Rahmenbedingungen zu schaffen und hoffe, dass diese trotz fehlender Pferdewirtschaft am Standort verblieben.

 

Vorsitzender Grimbach betonte, dass die Rauchschwalben an die früher dort betriebene Pferdehaltung gekoppelt gewesen seien. Es könne durchaus der Fall sein, dass viele der Schwalben nicht mehr am Ort seien, weil eben die Pferdewirtschaft aufgegeben worden sei. Der Sinn eines Schwalbenhauses an diesem Standort müsse unter diesem Gesichtspunkt geprüft werden. Dies sei jedoch nicht Gegenstand der heutigen Beschlussfassung.

 

Beiratsmitglied Arndt stellte aus ihrer Sicht klar, dass der Rückgang der Schwalbenpopulation durch die Planung entstanden sei. Es seien die Brutmöglichkeiten verhindert worden. Die Nester in dem noch vorhandenen Gebäude würden nach wie vor bebrütet. Dies sei kein Rückgang, der durch die Aufgabe der Pferdehaltung eingetreten sei. Aus ihrer Sicht seien die Tiere noch dort, weil sie das entsprechende Umfeld hätten.

Durch die Planungen seien 17 Brutpaare verschwunden. Früher sei festgestellt worden, dass dort 20 Brutpaare gewesen seien.

 

Herr Küpper fasste zu den gestellten Anträgen des BUND zusammen, dass das Stadtklimagutachten kommen werde. Das geforderte Schwalbenhaus werde kommen, dies sei von der Landesgartenschau GmbH zugesagt. Den Punkten des Antrags sei aus seiner Sicht damit entsprochen worden.

 

Beiratsmitglied Arndt begrüßte den erhaltenen Kenntnisstand. Gleichwohl bitte sie um Aufnahme in den Beschluss, wenn dieser heute gefasst werde.

 

Herr Küpper riet dazu, davon abzusehen, da hier kein sachlicher Zusammenhang bestehe. Der Beirat könne den Beschluss zur Rodung nicht von Bedingungen im Zusammenhang mit einem Schwalbenhaus abhängig machen. Die Anträge und die Zusagen hierzu könnten selbstverständlich in das Protokoll aufgenommen werden.

 

Vorsitzender Grimbach stimmte dem zu. Beides werde im Protokoll erfasst.

 

Beiratsmitglied Arndt erklärte sich mit der Aufnahme in das Protokoll einverstanden. Zu Ziffer 1 bleibe sie bei Ihrer Meinung. Man müsse darüber beraten, inwieweit überhaupt Höhlenbäume gefällt werden sollten, und wenn, welche. Hierzu habe auch Beiratsmitglied Behr einen Antrag vorgelegt.

 

Beiratsmitglied Behr trug vor, dass jedes Tier und jede Population verschwänden, wenn die Nahrungsgrundlage und das Habitat fehlten. Künstliche Nistplätze seien nicht vergleichbar und würden kaum angenommen. In der Jägerschaft habe man schon versucht, Fledermäusen künstliche Nistplätze anzubieten; es dauere aber Jahrzehnte, bis diese überhaupt registriert würden. Vergleichbares gelte für die Schwalben.

 

Vorsitzender Grimbach konnte die Bedenken von Beiratsmitglied Behr nachvollziehen. Es gebe Beispiele für nicht angenommene Nisthilfen.

Man sei jedoch heute gehalten, über eine Minimierung der anstehenden Rodungsarbeiten zu entscheiden. Es sei sicher sinnvoll, dass Beiratsmitglieder bei der endgültigen Entscheidung vor Ort über den genauen Umfang der Rodungen teilnähmen. Es handele sich bei den Flächen in der Hauptsache um Brombeergebüsche und größere Sträucher. Die jetzt als Maximalumfang aufgezeigten Flächen würden sich ganz sicher noch reduzieren, da es sich zum Beispiel an der Stresemannallee nur um eine Wegeführung handele, die als Zugang diene. Damit werde man nach genauem Aufmaß sicher leben können. Sollten Bäume mit Höhlen betroffen sein, würden diese vorher überprüft.

Insgesamt sei zugesagt, den Rodungsumfang soweit wie möglich zu reduzieren und das sei ja auch das Ziel des Naturschutzbeirates.

 

Beiratsmitglied Behr betonte, dass er kein Problem mit der Fällung eines Baumes habe, der der Planung im Wege stehe. Allerdings dürften keinesfalls alle Höhlenbäume ohne Rücksicht auf Verluste gefällt werden.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass dies nicht der Fall sei und man dies auch nicht unterstellen wolle.

 

Beiratsmitglied Arndt wies darauf hin, dass im Rennbahngelände auch Ausgleichsmaßnahmen aus dem Projekt Flüchtlingsunterkunft bestünden. Auch hier sei es um Fledermäuse gegangen und in dem Zusammenhang seien die Höhlenbäume als eine gewisse Alternative erwähnt worden. Da das Artenschutzgutachten noch nicht vorliege, können man nach ihrer Auffassung zurzeit gar nicht entscheiden.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks bezeichnete die vorliegenden Unterlagen als zu wenig konkret für eine Entscheidung über die Fällungen. Die hier genannten Zahlen stimmten nicht mit der Vorlage oder dem Rodungsplan überein (Anm.: s. Anmerkung oben). Im Fall des Radschnellweges habe man sich praktisch jeden Baum einzeln angesehen. Nur weil es sich hier um mehr Bäume handele, könne man nicht pauschal darüber entscheiden.

Die Rodungsbereiche zum Beispiel seien von der Fläche her sehr umfangreich eingezeichnet. Ihm seien die Angaben zu unkonkret. Dies betreffe gerade die Zufahrtsbereiche. Auch der angesprochene Zeitdruck bei den Rodungsarbeiten könne daran nichts ändern. Er bitte darum, dies nicht als Kritik an dem Vorhaben an sich zu verstehen.

 

Beiratsvorsitzender Grimbach erklärte, dass der gesamte Beirat ein Interesse an der Realisierung des Vorhabens habe. Der Schwerpunkt liege hier zunächst auf der Nutzung als Erholungsraum mit einzelnen Bereichen, die später der Natur wieder zurückgegeben würden. Damit könne man sich später noch befassen.

Bei der Betrachtung der Planung könne er keine überzogenen Eingriffe feststellen. Im Fall der Verbindung zum Gewerbegebiet sei ohnehin bereits alles offen. Hiergegen könne man nichts einwenden.

Hinsichtlich der weiteren Bereiche schlage er eine Teilnahme von Mitgliedern des Beirates an der Einmessung, Auszeichnung und Rodung vor. Dann könne genau erkannt werden, welche Bereiche freigestellt werden müssten. Das Gebiet sei sicher ruderalisiert, werde aber durch die geplanten Wegeführungen nicht hochgradig degradiert.

 

Herr Küpper nahm Bezug auf die Beiträge von Herrn Behr und Herrn Meyer-Ricks. Dass die Pläne unkonkret seien, sei nicht der Fall. In dem Rodungsplan sei genau markiert, was im höchsten Fall herausgenommen werden solle. Zu den Höhlenbäumen ergänzte er, dass nach der erfolgten Untersuchung 137 Höhlenbäume vorhanden seien. Die Pläne seien sehr detailliert. Insofern könne er die Kritik daran nicht nachvollziehen.

Über die Planungen im Zuge der Landesgartenschau sei der Naturschutzbeirat bereits sehr früh informiert worden. Diese seien auch vor Ort erläutert worden.

 

Frau Schnatmann verwies auf den Übersichtsplan mit der genauen Darstellung der Höhlenbäume.

Im Bereich des Eingangs Ost sei es aufgrund der Höhenlagen und der Verpflichtung zum barrierefreien Anschluss nicht möglich, alle Bäume zu erhalten.

Die Rodungen erfolgten ausschließlich im unbedingt erforderlichen Umfang. Die Bäume und Bereiche würden vorher markiert. Bei Interesse könnten die Mitglieder des Beirates hieran gerne teilnehmen. Über Höhlenbäume könne in dem Zusammenhang nochmals entschieden werden. Es sei der Landesgartenschau-GmbH ein Anliegen, so viel Bestand wie möglich zu erhalten. An jeder Stelle sei dies jedoch nicht möglich. Aus den Plänen sei erkennbar, dass in den Bereichen, in denen die umfangreichsten Rodungen vorgesehen seien, keine Höhlenbäume vorhanden seien. Im südlichen Bereich müsse die dargestellte Fläche nur teilweise in Anspruch genommen werden.

 

Beiratsmitglied Dr. Wahode unterstrich die Aussagen von Herrn Küpper. Man sei auch von Seiten der Stadt Neuss glücklich über die Entscheidung zur Landesgartenschau gewesen. Es habe im Vorfeld viele Diskussionen und Abstimmungen gegeben. Sie rate dazu, jetzt bei den Entscheidungen über die erforderlichen Rodungen keinen Schritt rückwärts zu machen. Zudem habe man bezüglich der Rodungen zwei Gutachten vorliegen. Aus ihrer Sicht sei es nicht zielführend, immer mehr Gutachten zu verlangen.

Sie bitte darum, das Ziel vor Augen zu haben. Dass der Zeitrahmen eng gesteckt sei, sei von Anfang an bekannt gewesen. Es führe kein Weg daran vorbei. Im nächsten Jahr mit den Maßnahmen zu beginnen. Sonst werde man das Ziel nicht erreichen.

 

Beiratsmitglied Bolz stimmte dem zu. Klar sei, dass man eine Entscheidung treffen müsse, auch ohne klare Landschaftspflegerische Begleitpläne und Bilanzierungen. Hier mache man ja bereits eine Ausnahme vom üblichen Verfahren.

Dennoch wolle man als Naturschutzbeirat entsprechend der Aufgabenstellung aber auch weiter mitwirken.

Bei der Ortsbesichtigung sei der Bereich im Südwesten aufgefallen, der eine recht geschlossene Gehölzstruktur besitze, die ökologische sehr wertvoll sei. Hier müsse seines Erachtens unbedingt überlegt werden, Gehölzbestände so weit wie eben möglich zu belassen. Der Kern der Fläche sei zwar mit Abfällen belastet; zur Rennbahn hin seien aber noch viele schöne solitäre Sträucher vorhanden, wie zum Beispiel sehr alte Liguster. Hier sei es sehr schade, wenn pauschal gerodet werde, da diese auch bei der Neugestaltung einen sehr schönen Aspekt geben würden.

Auch er befürworte eine Teilnahme von Beiratsmitgliedern an den kommenden Arbeiten vor Ort.

Den Ansatz des früheren Landschaftspflegerischen Begleitplanes aus 2008 als Grundlage bei der Erstellung der neuen Planung kritisierte er. Leider habe er diesen in den Informationssystemen von Stadt und Kreis nicht finden können. Hier gelte die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz, die bestandsbezogen sei. Er bitte dies nochmals zu prüfen.

Hinweisen wolle er noch darauf, dass das Gelände nicht in Tieflage liege, dies sei vielmehr die natürliche Lage der alten Rheinaue. Alle Flächen darum herum seien aufgeschüttet.

 

Der Vorsitzende stimmte dem voll inhaltlich zu.

 

Beiratsmitglied Arndt schlug vor, angesichts noch nicht vorliegender notwendiger Unterlagen eine Sondersitzung des Beirates anzusetzen. Sie gehe davon aus, dass spätestens in einem Monat alles vorliege. Das Artenschutzgutachten fehle, sei aber unbedingt zur Entscheidung über die Fällung größerer Bäume erforderlich. Man müsse wissen, wo Fledermäuse festgestellt worden seien und inwieweit ein Ausgleich aus früheren Planungsverfahren auf dem Gelände laste. Im Zweifel müsse man dies, wenn auch kompliziert, neu bewerten und zusammenfassend beraten. Dies könne man gerne gemeinsam in einer Sondersitzung machen.

 

Herr Küpper bezog sich auf den Beitrag von Herrn Bolz und erklärte, dass man natürlich auch der unbedingten Auffassung sei, dass sowohl an Bäumen, wie auch an Gebüschen, Sträuchern und Hecken möglichst wenig gerodet werden dürfe.

Hinsichtlich der Fledermäuse liege eine artenschutzfachliche Stellungnahme vor, soweit die Rodungsarbeiten betroffen seien. Es seien zwar vier Arten aber keine Quartiere festgestellt worden. Jeder etwa zu fällenden Höhlenbaum werde daraufhin untersucht. Zudem bleibe der weit überwiegende Teil der Höhlenbäume unbeeinträchtigt, sodass ausreichend Quartiermöglichkeiten verblieben.

Davon, die Zeitplanung nochmals zu verschieben, könne er nur abraten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Küpper bestätigte Beiratsmitglied Behr, dass seinem Wunsch nach Diskussion der Frage der Fledermäuse ausreichend entsprochen worden sei.

 

Mit Blick auf die Wortmeldung von Beiratsmitglied Meyer-Ricks fasste Herr Küpper zusammen, dass die zu fällenden Bäume im Rodungsplan im höchstens eintretenden Umfang einzeln aufgeführt seien. Dies sei in dem PDF bei Vergrößerung der einzelnen Räume gut erkennbar.

Gegenüber Herrn Bolz bestätigte er, dass Rodungen nur im unbedingt erforderlichen Umfang zugelassen würden.

Er schlage vor, heute wie vorgeschlagen zu den Rodungen zu beschließen. Alle anderen Punkte könnten in kommenden Beiratssitzungen behandelt werden.

 

Beiratsmitglied Arndt erklärte auf Nachfrage von Herrn Küpper, dass sie die aus ihrer Sicht noch fehlenden Unterlagen nicht vor dem heutigen Beschluss, sondern vor den kommenden intensiveren Beratungen im Naturschutzbeirat zusammengefasst vorgelegt erbitte.

 

Frau Nothnagel erklärte, dass man die zur Fällung markierten Gehölze und Bäume gerne dem Beirat vor Ort zeigen werde. Hieraus resultiere eine Zweiphasigkeit, nämlich zunächst die Freistellung der zur Fällung vorgesehenen Bäume und deren Markierung, nach der Prüfung im Einzelfall dann die Fällung im erforderlichen Umfang. Auch die zur Freistellung der Bäume zu rodenden Strauchzonen würden vorher markiert. Zu diesen Terminen lade man Vertreterinnen und Vertreter des Naturschutzbeirates gerne ein.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks bemängelte, dass der Rodungsplan schon vor dem Ortstermin vorgelegen habe, man im Ortstermin aber keine genauen Informationen über den Umfang der Rodungen habe erhalten können. Im Übrigen seien die Darstellungen im Rodungsplan nicht aussagekräftig genug. Er hoffe, dass man zukünftig eindeutigere Informationen erhalten werde.

 

Vorsitzender Grimbach hielt die Eintragungen im der Planung für durchaus aussagekräftig, da Standorte und Arten der Bäume bezeichnet seien.

 

Beiratsmitglied Arndt ergänzte ihre Aussagen dahingehend, dass ihr nicht daran gelegen sei, die Planung zu verhindern, sondern nur fehlende Unterlagen zeitnah zu erhalten. Sie fragte, wann man damit rechnen könne.

 

Frau Nothnagel antwortete, dass das umfassende Artenschutzgutachten für Ende der kommenden Woche angekündigt sei.

 

Herr Dormels erklärte, dass er als Grundlage für seinen Landschaftspflegerischen Begleitplan die Gutachten benötige, zudem eine detaillierte Ausführungsplanung aller vorgesehenen Maßnahmen. Dann könne er diesen dem aktuellen Zustand gegenüberstellen und Aussagen zu einem möglichen Kompensationsdefizit machen. Denkbar sei, dass er auf der Grundlage der vorliegenden Planung und der Gutachten eine erste Landschaftspflegerische Planung erarbeite und diese bei etwaigen Änderungen im Lauf des Verfahrens anpasse. Damit liege aber bereits eine erste Aussage vor. Dies sei in diesem Winter bis etwa um die Jahreswende leistbar.

 

Herr Küpper betonte, dass die kommende Sitzung des Naturschutzbeirates am 6. Februar 2024 dann schon sehr nahe sei, zumal alle Unterlagen vorher durch die Untere Naturschutzbehörde noch geprüft und bewertet werden müssten.

 

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied bestätigte der Schriftführer, dass die Anträge und die Diskussion dazu zu Protokoll genommen würden. Die heute nicht zur Entscheidung anstehenden Anteile könnten in den kommenden Sitzungen des Naturschutzbeirates beraten werden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, bat Vorsitzender Grimbach um Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei einer Stimmenthaltung.