Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Wohnen, gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW die Verbindliche Pflegebedarfsplanung für das Jahr 2024 vorzunehmen.

 

Auf Grundlage

 

·         der aktuellen Daten von IT.NRW,

·         der aktuellen Prognosedaten des ALP-Institutes,

·         der Daten der WTG-Behörde zur personellen Ausstattung der im Betrieb befindlichen Pflegeeinrichtungen sowie

·         der Daten über die derzeit vorhandenen, jedoch nicht tatsächlich dem Pflegemarkt zur Bedarfsdeckung zur Verfügung stehenden Pflegeplätze im Kreisgebiet,

 

wird der Bedarf für zusätzliche, vollstationäre Pflegeplätze in den kreisangehörigen Kommunen bzw. Sozialräumen anhand des von ALP zur Verfügung gestellten Basis-Szenarios wie folgt festgestellt:

 

Dormagen

Für die Stadt Dormagen wird auf Grundlage der Prognosedaten kein Bedarf an zusätzlichen Pflegeplätzen festgestellt.

 

Kaarst

Für die Stadt Kaarst wird auf Grundlage der Prognosedaten ein Bedarf von 80 vollstationären Pflegeplätzen mit einem gerontopsychiatrischen Schwerpunkt festgestellt.

 

Korschenbroich

Für die Stadt Korschenbroich wird kein Bedarf ausgewiesen.

 

Jüchen, Rommerskirchen, Grevenbroich,

Für die Kommunen Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen wird bei Betrachtung als gemeinsamer Sozialraum kein Bedarf festgestellt.

 

Neuss

Für die Stadt Neuss wird auf Grundlage der Prognosedaten derzeit kein Bedarf festgestellt.

 

Meerbusch

Für die Stadt Meerbusch wird derzeit kein Bedarf festgestellt.

 

Rhein-Kreis Neuss

Für den Rhein-Kreis Neuss wird derzeit insgesamt ein Bedarf von 80 vollstationären Pflegeplätzen in Kaarst festgestellt.

 

Gemäß § 11 Abs. 7 APG NRW ist eine Förderung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Sinne des § 14 APG NRW, die innerhalb des Rhein-Kreises Neuss neu entstehen und zusätzliche Plätze zur Bedarfsdeckung schaffen, davon abhängig, dass auf der Grundlage dieses Beschlusses durch die Verwaltung eine Bedarfsbestätigung ausgesprochen wird.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss des Kreistages gemäß § 7 Abs. 6 APG NRW in Verbindung mit § 11 Abs. 7 Satz 2 APG NRW öffentlich bekannt zu machen.

 


Protokoll:

Herr Fönschau vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung erläuterte während der Sitzung die wesentlichen Inhalte der verbindlichen Pflegebedarfsplanung. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Ausschussmitglied Krüppel merkte an, dass die Prognosen für die Anzahl der zukünftig pflegebedürftigen Personen moderat seien. Allerdings sei laut den Daten des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr 2070 mit erheblichen Steigerungen zu rechnen. Diese Entwicklung spiegele sich in der Darstellung von Herrn Fönschau nicht wider.

Herr Fönschau erläuterte, dass die Prognose der pflegebedürftigen Personen auf der Bevölkerungsprognose aufbaue. Bei der Bevölkerungsprognose würde insbesondere die Entwicklung der Geburten- und Sterbefälle sowie Wanderungsbewegungen berücksichtigt, welche anschließend mit den Pflegewahrscheinlichkeiten verknüpft würden. Aufgrund des hohen Zuzuges im Kreisgebiet würde sich die Prognose in dieser Weise darstellen. Die Prognose reiche zunächst nur bis zum Jahr 2040, da mit wachsender Zeitspanne mehr Variablen und Unsicherheiten den Prognosezeitraum beeinflussen könnten.

Ausschussmitglied Cöllen erfragte, ob bei dem prognostizierten Zuwachs an ambulanter Pflegebedürftigkeit der Wegfall von Unternehmen berücksichtigt wurde.

Herr Fönschau erklärte, dass die präsentierten Zahlen eine rein rechnerische Darstellung des wachsenden Pflegebedarfs seien, aus denen eine Reihe von Handlungsnotwendigkeiten hervorgehe. Eine Handlungsnotwendigkeit sei die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung, insbesondere der mittel- und langfristigen Sicherstellung ausreichenden Pflegepersonals. In der örtlichen Planung werde sich umfangreicher mit den von Ausschussmitglied Cöllen dargestellten Aspekten befasst.

Ausschussmitglied Brand stellte dar, dass laut der Vorlage der Verwaltung im Stadtgebiet Neuss bereits in den Jahren 2016, 2021 und 2023 jeweils 40 Pflegeplätze genehmigt wurden und diese jetzt in der Planung seien. Sie erfragte, welche Gründe es für die zeitliche Verzögerung in der Umsetzung gebe.

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass die Diakonie und die Augustiner Gruppe mit der Planung der Umsetzung begonnen hätten.

Ausschussmitglied Junggeburth stellte heraus, dass bei der letzten verbindlichen Pflegebedarfsplanung die Inanspruchnahme um 300 Plätze niedriger ausgefallen sei und bat um Erläuterung dieser Differenz. Weiterhin merkte Ausschussmitglied Junggeburth an, dass auch andere Unternehmen unterschiedlichen Datensätze verwenden würden und vermutete, dass die Differenz aufgrund der Verwendung verschiedener Datensätze beruhe.

Herr Fönschau bestätigte diese Vermutung und führte aus, dass Prognosen immer Unsicherheitsfaktoren, wie beispielsweise hohen Sterberaten und veränderten Strukturen unterliegen würden. Weiterhin hätten sich die Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze seit 2017 hinsichtlich der Pflegeformen verstärkt. Die Pflegestatistik werde nur alle zwei Jahre veröffentlicht, sodass im nächsten Jahr neue Daten zur Verfügung stünden.