Protokoll:

Ausschussvorsitzende Reinhold verwies hierzu auf die Vorlage.

 

Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) inzwischen einen Bescheid übersandt habe mit dem Inhalt, dass zusätzliche Mittel – über die originär zugewandten 576.576 Euro hinaus – gewährt würden. Hieraus könne insbesondere das Programm „Ankommen im Rhein-Kreis Neuss“ finanziert werden.

 

Ausschussmitglied Krüppel ging auf die der Vorlage beigefügte Übersicht ein und merkte an, dass der Eintrag 210.000 Euro der VARIUS Werkstätten mit dem Zusatz „Unter Vorbehalt“ versehen sei. Sie fragte an, ob dies noch immer der Fall sei.

 

Herr Paetau erläuterte, dass der Bedarf bei der Verwaltung gemeldet worden sei, hierzu sei seitens der Verwaltung zudem eine Anfrage an das Ministerium (MAGS NRW) gestellt worden. Das Ministerium habe darauf hingewiesen, dass ein Soforthilfeprogramm des LVR existiere, welches vorrangig gegenüber dem Stärkungspakt NRW sei. Nach Absprache mit den VARIUS Werkstätten sei die Bedarfsmeldung daher zurückgestellt worden. Im Falle eines Restbedarfs hätten die VARIUS Werkstätten die Verwaltung noch einmal kontaktieren können, dies sei allerdings nicht geschehen, sodass die Verwaltung annehme, dass die Finanzierung über das Soforthilfeprogramm genügt habe.