Protokoll:

Ausschussvorsitzende Reinhold verwies dazu auf die Verwaltungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Krüppel erfragte, ob ein bestimmter Schlüssel existiere, nach dem die Zuwendungen an die Wohlfahrtsverbände verteilt würden. Ihr sei bekannt, dass es entsprechende Festlegungen des Finanzausschusses gegeben habe und die entsprechenden Beträge stetig erhöht würden. Zudem fragte sie, ob ein eventuell existierender Verteilungsschlüssel überprüft würde.

 

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass es sich hier in weiten Teilen um systemische Zuschüsse handle, die in der Vergangenheit gemeinsam beschlossen wurden. Auch sei bereits eine Erweiterung der Zuschüsse diskutiert worden. Die Verwaltung bewertet die systemischen Zuschüsse vor dem Hintergrund des Subsidiaritätsprinzips als vernünftig und gut, insbesondere in dem Wissen, dass ein verantwortungsbewusster Umgang seitens der Wohlfahrtsverbände gegeben sei. Zudem bestehe über die systemischen Zuschüsse die Möglichkeit, auf aktuelle Bedarfe zu reagieren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis sei von den Wohlfahrtsverbänden vorzulegen. Im Bereich der Schuldnerberatung gebe es Kostenberechnungen, die vorzulegen seien. Diese würden regelmäßig im Haushalt veranschlagt.

 

Ausschussmitglied Krüppel erfragte, ob eine Möglichkeit existiere nachzuvollziehen, ob eine Ungleichverteilung der systemischen Zuschüsse zwischen den Wohlfahrtsverbänden vorliege.

 

Kreisdirektor Brügge führte hierzu aus, dass ein regelmäßiger Austausch mit den Wohlfahrtsverbänden stattfinde, auch vor der nächsten Haushaltsberatung. Eine entsprechende Terminierung erfolge im Anschluss an die Ausschusssitzung mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände.