Protokoll:

Ausschussmitglied Quass stellte zur Umlegung der Gasleitungen folgende Nachfragen, welche durch die Verwaltung in der Niederschrift wie folgt beantwortet werden:

 

1. Wer trägt die Kosten für die Umlegung?

2. Sind diese in den geplanten Gesamtkosten enthalten?

3. Gibt es hierdurch Einschränkungen der Betriebsabläufe bei den angeschlossenen Chemparks?

 

Antwort der Verwaltung:

 

zu 1.

Der Rhein-Kreis als Vorhabenträger hat sämtliche Kosten für die Umlegung der Gasleitung zu tragen.

 

zu 2.

Die Kosten für die Umlegung werden erst nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses, in einer separaten Bau- und Ausführungsvereinbarung mit den Leitungsbetreibern ermittelt. Daher sind diese bislang noch nicht dargestellt worden.

 

zu 3.

Im Rahmen der Umlegung ist mit einer Außerbetriebnahme der Gasleitung zu rechnen, der genaue Zeitraum kann derzeit noch nicht abgesehen werden.