Sitzung: 20.02.2024 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/3930/XVII/2024
Protokoll:
Ausschussmitglied
Quass stellte zur Umlegung der Gasleitungen
folgende Nachfragen, welche durch die Verwaltung in der Niederschrift wie folgt
beantwortet werden:
1. Wer trägt die
Kosten für die Umlegung?
2. Sind diese in
den geplanten Gesamtkosten enthalten?
3. Gibt es hierdurch Einschränkungen der
Betriebsabläufe bei den angeschlossenen Chemparks?
Antwort der
Verwaltung:
zu 1.
Der Rhein-Kreis
als Vorhabenträger hat sämtliche Kosten für die Umlegung der Gasleitung zu
tragen.
zu 2.
Die Kosten für
die Umlegung werden erst nach Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses, in
einer separaten Bau- und Ausführungsvereinbarung mit den Leitungsbetreibern ermittelt.
Daher sind diese bislang noch nicht dargestellt worden.
zu 3.
Im Rahmen der Umlegung
ist mit einer Außerbetriebnahme der Gasleitung zu rechnen, der genaue Zeitraum
kann derzeit noch nicht abgesehen werden.