Beschluss:

Mit einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Protokoll:

Seitens der CDU wurde ergänzend zum Antrag ausgeführt, dass Mietwagenfirmen insbesondere über Apps/Internet einen starken Zulauf gegenüber dem Taxigewerbe haben. Der Prüfauftrag an die Verwaltung soll dem Taxigewerbe im Rhein-Kreis eine Option offerieren um zukünftig konkurrenzfähig zu bleiben, indem Festpreise für Fahrtstrecken vereinbart werden können. Deutschlandweit gibt es hierzu aktuell keine eindeutige Rechtslage. In anderen Städten wie z.B. in München, in denen derzeit Testphasen durchgeführt werden, sind allerdings Klageverfahren zur Klärung der Rechtssituation zu erwarten. Ziel dieses Antrages ist, dass die Verwaltung im Falle von zukünftigen Präzedenzfällen zeitnah auf die Situation reagieren kann.

 

Ausschussmitglied Becker erläuterte auf Nachfrage von Ausschussmitglied Banse, dass die in dem Antrag formulierte „Voranmeldung“ für die Festpreisfahrt gewählt wurde, damit eine analoge Anwendung zu den bestehenden Mitwagenkonzepten besteht. Ausschussmitglied Klann erläuterte im Anschluss nochmal kurz die rechtlichen Unterschiede zwischen der Nutzung eines Mietwagens und den Regelungen im Taxigewerbe.

 

Amtsleiterin Holz stellte kurz die möglichen Varianten vor:

 

1. Feste Regelung für einen Festpreis für eine im Taxitarif festgelegt Strecke

2. Einführung von Festpreisen mit Zonen

3. Individuelle vorherige Festlegung des Preises aufgrund der Berechnung eines Algorithmus mit einer Abweichungsspanne, z.B. von -5% bis zu einem Aufschlag von 20 %.

 

 

Nach weiteren zustimmenden Wortmeldungen von SPD und FDP wurde der Antrag zur Abstimmung gestellt.