Protokoll:

Ausschussvorsitzende Reinhold verwies dazu auf die Vorlage der Verwaltung.

 

Ausschussmitglied Bonn merkte an, dass der Begriff „Inklusion“ verwandt werde. Dahingehend fragte er an, inwiefern Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung Unterstützung durch Inklusionsassistenzen erhalten.

 

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass es sich bei den Inklusionsassistenzen im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung um Menschen handele, die Schülerinnen und Schülern im Wesentlichen beim Schulunterricht unterstützen mit dem Ziel, dass diese am Unterricht teilnehmen können. Die Staatsangehörigkeit sei hierbei nicht von Relevanz.

 

Ausschussmitglied Bonn fragte ergänzend, ob die von ihm beispielhaft genannten ukrainischen Geflüchteten ebenfalls inkludiert seien.

 

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die Unterstützung beim Schulbesuch benötigen, nicht von dem Programm erfasst seien. Vielmehr gehe es um Kinder und Jugendliche mit Behinderung, die diesbezüglich auf Unterstützung beim Schulbesuch angewiesen seien. Für die hierbei benötigten Inklusionsassistenzen gebe es daher nunmehr Qualifizierungskurse. Die Aufgabe der Integration sei hiervon abzugrenzen, diese nehme vornehmlich das Kommunale Integrationszentrum wahr.

 

Ausschussmitglied Schmitz wies darauf hin, dass es innerhalb der Schulen – in Form von bspw. Sozialpädagogen – Beratungskräfte gebe, die betroffene Eltern auf dieses Angebot hinweisen könnten.

 

Kreisdirektor Brügge bot an, spätestens in der übernächsten Ausschusssitzung über die Aufgaben und Strukturen der Eingliederungshilfe zu berichten.