Protokoll:

 

Frau Brand erteilt erneut zunächst dem Antragsteller das Wort.

 

Herr Bonn bedankt sich für die Beantwortung der Fragen. Jedoch müsse er hier feststellen bzw. so sei es in der Beantwortung auch bereits formuliert, dass nicht alles beantwortet worden sei. In der Vorlage sei angeboten worden, die betreffende Frage 3 zur nächsten Sitzung zu beantworten bzw. dahingehend die Träger zu befragen. Er bitte darum, dass dies bis zur nächsten Sitzung auf dem schriftlichen Wege erfolge. Er fragt, was der Rhein-Kreis Neuss bzw. die Verwaltung noch an zusätzlichen Maßnahmen erwäge, um dieser Nachfrage so weit wie möglich Rechnung zu tragen.

 

Frau Brand kündigt an, dass dies bei der nächsten Sitzung berücksichtigt werde.

 

 

Frau Albrecht merkt an, dass es aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit noch nicht vollständig sei und es dahingehend einer vernünftigen Abfrage bedürfe. Für die Bereiche, die von den Palliativ-Netzwerken flächendeckend im Rhein-Kreis Neuss betreut würden, funktioniere die Versorgung gut, auch unter Beteiligung der Niedergelassenen. Und trotzdem wisse man, dass es Warteplätze gebe und es ein wenig in die ambulante Versorgung zurück gehe. Ob dort eine ausreichend qualifizierte Versorgung vorhanden sei, müsse man eruieren. Erfreulich sei, dass ab April noch eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung hinzukomme, was sehr begrüßt werden würde.

 

Herr Junggeburth fragt nach, ob der Rhein-Kreis Neuss Erkenntnisse über den geplanten SAPV-Regionalversorgungsauftrag habe.

 

Frau Albrecht entgegnet, dass unter dem Dach der St. Augustinus Gruppe der Start im April geplant sei. Diese spezialisierte ambulante Palliativversorgung sei dann eingebettet in das Palliativ-Netzwerk WiN. Es seien ja harte Kriterien zu erfüllen, damit diese spezialisierte Palliativversorgung verordnet werden könne. Das unterliege aber dann auch einer dauerhaften Prüfung. Der Start sei für April geplant und solle dann auch das gesamte Kreisgebiet versorgen.

 

Herr Buchartz fragt, im Hinblick auf die steigenden Corona-Infektions-Erkrankungen, was aktuell zu dieser Thematik im Gesundheitsamt bekannt und wie die Situation zu bewerten sei. Und ob man wisse, ob eine Veränderung in der Bundesgesetzgebung zu der Corona-Situation geplant sei.

 

Frau Albrecht erläutert, dass nur die positiven PCR Befunde meldepflichtig ans RKI seien oder wenn der Hausarzt den Verdacht auf eine Corona-Infektion habe. Man bekomme aber auch sehr viele Meldungen von positiven Schnelltests. Es sei nicht bekannt, dass es in Richtung Verordnung gehen werde und neue allgemeine Maßnahmen kommen würden. Aber man könne sehen, dass, wenn es zu Ausbrüchen in Kliniken komme, das Personal ausreichend geschult sei und mit der Situation angemessen umzugehen wisse. Und bis dato handele es sich auch überwiegend um milde Verläufe, auch wenn wieder ein Anstieg der Infektionszahlen zu verzeichnen sei.