Sitzung: 13.12.2023 Kreistag
Vorlage: 68/3479/XVII/2023
Beschluss:
Der Kreistag beschließt folgende Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für
die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten
Abfallentsorgungsanlagen:
Achte Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der
durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen
Aufgrund
der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und
des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW.
74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im
Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen
hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 13.12.2023 die
folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung
von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung
gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.
§ 1
§ 2 Abs.
1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:
1. Haus- und Sperrmüll 234,61 Euro / Mg
§ 2 Abs.
2 Satz 1 erhält folgende Fassung:
(2) Die Vergütung bzw. die Gebühr nach § 1 Nr. 1 wird für Altpapier,
-pappen, -kartonagen nach folgender Berechnungsformel bestimmt:
G = m * 258,00 EUR/Mg * (z / z0) – m * 102,77 EUR/Mg
§ 2 Abs. 3 Satz 1 und 2
erhält folgende Fassung:
(3) Die Gebühr nach § 1 Nr. 2 (Kleinanlieferungen) beträgt 12,00 Euro
je Anlieferung. Davon abweichend werden Kleinanlieferungen, die ausschließlich
Elektroaltgeräte, Verkaufsverpackungen, Papier, Pappe, Kartonagen, Grünabfälle
und Metallschrott enthalten, kostenlos angenommen.
§ 2 Abs. 4 Nrn. 1-3 erhalten folgende
Fassung:
1. Asbesthaltige Abfälle 108,20
Euro / Mg
2. Mineralische Dämmstoffe 225,71
Euro / Mg
3. Sonstige Deponieabfälle 44,62
Euro / Mg
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig