Beschluss:

Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen:

 

Achte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen

Aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 13.12.2023 die folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.

 

§ 1

§ 2 Abs. 1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1.    Haus- und Sperrmüll                                                     234,61 Euro / Mg

 

§ 2 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

(2) Die Vergütung bzw. die Gebühr nach § 1 Nr. 1 wird für Altpapier, -pappen, -kartonagen nach folgender Berechnungsformel bestimmt:

 

G = m * 258,00 EUR/Mg * (z / z0) – m * 102,77 EUR/Mg

 

§ 2 Abs. 3 Satz 1 und 2 erhält folgende Fassung:

(3) Die Gebühr nach § 1 Nr. 2 (Kleinanlieferungen) beträgt 12,00 Euro je Anlieferung. Davon abweichend werden Kleinanlieferungen, die ausschließlich Elektroaltgeräte, Verkaufsverpackungen, Papier, Pappe, Kartonagen, Grünabfälle und Metallschrott enthalten, kostenlos angenommen.

§ 2 Abs. 4 Nrn. 1-3 erhalten folgende Fassung:

1.    Asbesthaltige Abfälle                                                    108,20 Euro / Mg

2.    Mineralische Dämmstoffe                                               225,71 Euro / Mg

3.    Sonstige Deponieabfälle                                                  44,62 Euro / Mg

 

 

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig