Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Wohnen folgende Punkte:

 

1.    Der Rhein-Kreis Neuss bekräftigt seine Unterstützung des Projektes einer regionalen Implementierung von „Behandlung im Voraus planen“ mindestens bis zum Ablauf der derzeit vorgesehenen Projektlaufzeit bis zum 31.12.2026.

 

2.    Auf Grundlage der Schilderungen und der im Rahmen der Implementierung gewonnenen Erkenntnisse wird der Kreiszuschuss für das 2023 auf 101.453,84 Euro erhöht. Für die Folgejahre sollen die insbesondere aufgrund tariflicher Anpassungen entstehen Kostensteigerungen ebenfalls berücksichtigt werden. Hierzu wird in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 1. Februar 2024 eine aktuelle Kostenprognose vorgelegt.

 

3.    Einen zusätzlichen Prüfauftrag der Ausweitung von „Behandlung im Voraus planen“ für den nicht stationären bzw. ambulanten Bereich.

 


Protokoll:

Herr Gerdes vom BVP regional berichtete während der Sitzung über den Stand der Entwicklung bei „Behandlung im Voraus planen“. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Ausschussmitglied Brand bedankte sich bei Herrn Gerdes für seinen Vortrag und schlug vor, die Beschlussempfehlung um einen Prüfauftrag für ein Angebot für den nicht stationären Bereich bzw. ambulanten Bereich zu ergänzen.

Kreisdirektor Brügge bestätigte, dass die Verwaltung den Prüfauftrag begrüße.

Ausschussmitglied Bartsch erfragte, ob sich private Krankenkassen nicht an „Behandlung im Voraus planen“ beteiligen würden.

Herr Gerdes führte aus, dass Privatpatienten nicht vom § 132g SGB V umfasst seien.

Ausschussmitglied Krüppel erfragte, ob bereits Gespräche mit dem PKV-Verband zur Finanzierung privatversicherter Personen geführt wurden.

Herr Gerdes bestätigte, dass bereits Gespräche mit den Kostenträgern geführt wurden, um eine flächendeckende Ausweitung herbeizuführen. Allerdings sei dies ein bundesweites Problem, sodass derzeit viele Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen geführt würden.

Ausschussmitglied Junggeburth bedankte sich bei Herrn Gerdes für den Vortrag, sei jedoch irritiert, weshalb die Beteiligung an „Behandlung im Voraus planen“ lediglich bei 30% liege und bat um Mitteilung, welche Möglichkeiten es für eine höhere Inanspruchnahme gebe.

Herr Gerdes erläuterte, dass für eine höhere Inanspruchnahme das Verständnis für die Vorteile von „Behandlung im Voraus planen“ unerlässlich sei, allerdings benötige dies Zeit. Zusätzlich sei die Ausweitung qualifizierter Gesprächsbegleitungen erforderlich, um mehr Beratungsgespräche führen zu können.