Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch bedankte sich für die umfassende Beantwortung der Verwaltung und erkundigte sich, ob durch den zukünftigen leichteren Zugang von Asylbewerbern auf den Arbeitsmarkt nicht ein weiteres Personalproblem entsteht.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, der Kreis habe am 05.12.2023 die Mitteilung bekommen, dass für die Ukraineflüchtlinge keine Notwendigkeit zur erneuten Registrierung besteht, sondern die Aufenthaltserlaubnis um ein Jahr verlängert wird. Er habe die Hoffnung, dass bei dem erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt nur das Jobcenter oder nur die Ausländerbehörde die Zuständigkeit erhält, damit sich nicht zwei Behörden mit der Prüfung befassen müssen.

 

In der Beantwortung der ersten Frage sei keine Anzahl der durchgeführten Beratungstermine in 2023 genannt, hakte 2.stellvertretene Landrätin Christina Borggräfe nach.

 

Kreisdezernent Stiller führte aus, dass die Ausländerbehörde auf ein Onlineterminvergabesystem umgestellt hat. Das System biete auch umfangreiche Statistikauswertungsmöglichkeiten. Ab dem Zeitraum kann eine Auswertung stattfinden. Davor ist durch die manuelle Terminvergabe und unterschiedliche Handhabung der einzelnen Mitarbeitenden eine Ermittlung von Zahlen nur schwer möglich. In Zukunft werde gerne regelmäßig über die Anzahl der Beratungstermine berichtet.