Beschluss:

Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Wohnen folgende Punkte:

 

1.    Der Rhein-Kreis Neuss bekräftigt seine Unterstützung des Projektes einer regionalen Implementierung von „Behandlung im Voraus planen“ mindestens bis zum Ablauf der derzeit vorgesehenen Projektlaufzeit bis zum 31.12.2026.

 

2.    Auf Grundlage der Schilderungen und der im Rahmen der Implementierung gewonnenen Erkenntnisse wird der Kreiszuschuss für das 2023 auf 101.453,84 Euro erhöht. Für die Folgejahre sollen die insbesondere aufgrund tariflicher Anpassungen entstehen Kostensteigerungen ebenfalls berücksichtigt werden. Hierzu wird in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 1. Februar 2024 eine aktuelle Kostenprognose vorgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig