Beschluss:

1.    Der Kreistag beschließt gem. § 105 Abs. 7 der Gemeindeordnung (GO) die in der Anlage beigefügte Stellungnahme zu den Feststellungen und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW aus der überörtlichen Prüfung 2022/2023.

2.    Der Landrat wird beauftragt, die Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständiger Kommunalaufsicht zuzuleiten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig