Beschluss:

Der Kreistag beschließt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung des Fischereischeins auf den Rhein-Kreis Neuss, die ihr nach § 35 Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW) obliegt, ohne Vorberatung im Kreisausschuss zuzustimmen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig